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MatEfteling1992

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Alle Beiträge von MatEfteling1992

  1. Hi, ja, das ist ein Aspekt den man mit einbeziehen sollte. Das ist nachvollziehbar, dass das Phantasialand aufgrund des begrenzten Platzes nicht überall dieselbe Inklusivität wie andere Parks erreichen kann. Muss mich auch revidieren, beim Thema Hörbehinderung habe ich mich verguckt, das ist auch im Phantasialand mit Begleitperson möglich.
  2. Ich melde mich hierzu einmal, da ich den Thread gerade lese und mich das Thema irgendwie schon seit Jahren begleitet - mich hat nämlich schon immer gewundert, wie unterschiedlich verschiedene europäische Freizeitparks das Thema behandeln. Denn grundsätzlich ist diese Norm, die das Phantasialand anführt (DIN EN 13814) ja eine europäische Norm, die also auch z.B. in den Niederlanden gilt). Zudem werden auch Anlagen im Ausland vom TÜV (oder einer vergleichbaren Organisation) geprüft. Grundsätzlich ist es wohl so, dass wahrscheinlich alle Freizeitparks bestimmten Menschen die Nutzung ihrer Attraktionen untersagen - die Frage ist aber, wo man die Grenzen setzt. Ich habe mal dazu drei vergleichsweise moderne Achterbahnen im Phantasialand, Efteling und dem Europa-Park verglichen: Taron, Baron 1898, und Voltron (die irgendwie alle auf "on" enden :-D). Mir ist aufgefallen: In allen drei Parks gibt es für diese Attraktionen klare Ausschlusskriterien bei bestimmten körperlichen Eigenschaften: schwangeren Personen oder Personen mit Amputationen oder Verletzungen ist die Mitfahrt z.B. untersagt. Der Europa-Park und Efteling setzen aber nur bei solchen ganz klaren Fällen auf solche spezifischen Regeln - ansonsten wird eher darauf geschaut, zu was die Person individuell (teils auf Selbstauskunft basierend) in der Lage ist. Vor allem ist wichtig, dass die Person, zumindest mit einer Begleitperson ein- und aussteigen kann (auch für den Fall einer Evakuierung). Der Unterschied beim Phantasialand ist nun, dass es in dem System einfach keine Flexibilität gibt, um auf verschiedene Arten der Behinderungen einzugehen und dass gar nicht darauf geschaut wird, zu was die Person in der Lage ist. Stattdessen ist die Nutzung der Attraktion z.B. generell für Personen mit Gehbehinderungen, Hörbehinderungen, Epilepsie oder Sehbehinderungen untersagt. Im Europa-Park und in Efteling ist das hingegen - im Rahmen der o.g. Voraussetzung - möglich, wenn auch teils unter Bedingung einer Begleitperson. Und ganz ehrlich, zum Beispiel beim Thema Hörbehinderung: Da wäre ja noch nicht mal irgendwas verzögert, wenn eine Begleitperson dabei ist, die die entsprechenden Signale und Infos bei einer Evakuierung weitergibt. Auch wenn es generell gut ist, dass man auf die Sicherheit achtet, habe ich doch das Gefühl, dass sich das Phantasialand hier einfach einen schlanken Fuß macht und gar nicht erst versucht, sich auf verschiedenen Arten von Behinderungen einzustellen und sich stattdessen hinter die behördliche Einstufung des Grads der Behinderung versteckt. Da das andere Freizeitparks ja nicht machen und offenbar ein eventuelles rechtliches Risiko auch nicht sehen, würde ich mir wünschen, dass der Park da einfach ein bisschen mehr Mut zeigt und mehr Aufwand und Engangement in die Sache steckt. Ganz davon abgesehen ist diese Broschüre (https://www.phantasialand.de/files/uploads/themenpark/documents/informationen/broschuere-informationen-gaeste-mit-einschraenkungen.pdf) auch einfach im Tonfall völlig daneben. Es fängt direkt mit einer Belehrung an nach dem Motto "Die DIN-Norm sagt klar, dass wir Dich nicht diskreminieren wenn wir Dich aus Sicherheitsgründen ausschließen". Auch, dass man für die gelb markierten Attraktionen (wie etwa "Die fröhliche Bienchenjagd" oder "Bolles Flugschule") direkt eine Nutzungs- und Verzichtsvereinbarung unterschreiben muss, erscheint mir (subjektiv) reichlich übertrieben.

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