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Am 8.8.2025 um 22:58, Zhenya hat gesagt:

Die Weltneuheit wird einfach der neue extra für das PHL angefertige 4D-Film sein. Fertig. Gibt den Streifen nirgendwo anders auf der Welt, Weltneuheit . Es ist so einfach.

Und passenderweise renovieren sie gerade einfach alles drum herum und passen es thematisch an.

Nach deutschem Wettbewerbsrecht (UWG) darf mit „Weltneuheit“ nur geworben werden, wenn es sich wirklich um eine objektiv nachprüfbare Innovation handelt, die es so weltweit noch nicht gibt – also nicht nur „neu“ oder „exklusiv“, sondern tatsächlich einzigartig.

Ein neuer Film allein, der einfach nur an einem Ort exklusiv läuft, erfüllt das in der Regel nicht – sonst wäre ja jeder neue Freizeitpark-Film automatisch eine Weltneuheit. Das kann schnell als irreführende Werbung gewertet werden, und sowas ist rechtlich angreifbar.

Es gab meine ich auch mal eine ähnliche Situation bei mir in der Nähe, wo ein Kino etwas Ähnliches versucht hat, mit dem begriff Weltneuheit, was dann abgemahnt wurde. Der Begriff "Weltneuheit" ist in Deutschland nur unter Auflagen nutzbar, und ein Standard 4D-Kino mit einfach nur einem eigenen Film würde diesen nicht entsprechen (soweit ich weiß)

Ein gutes Beispiel: Theoretisch wäre alles auf dieser Weltneuheit, wenn man es denn richtig dreht.

Mach ein neues Etikett auf eine Cola-Flasche – zack, Weltneuheit.
Back einen Kuchen mit exakt 3,14159 Erdbeeren – Weltneuheit!
Oder bau denselben 4D-Kinositz wie alle anderen, aber schraub ihn andersrum ein – boom: Weltneuheit.

Das zeigt aber genau das Problem: Wenn jede Exklusivität oder Neuheit sofort als „Weltneuheit“ bezeichnet wird, verwässert der Begriff völlig. Genau deshalb gibt’s im Wettbewerbsrecht strenge Regeln: " „Weltneuheit“ darf man nur sagen, wenn man es objektiv belegen kann, dass das Produkt oder Angebot weltweit einzigartig ist – nicht nur in der Verpackung, sondern im Wesentlichen. "

Ein exklusiver Film? Super, ja. Aber das allein darf nicht als Weltneuheit beworben werden. Allerhöchstens der Punkt "Das einzige Kino mit eigenem Film" - aber davon gibt es schon mehr als genug, siehe Europapark allein schon.

Typ0Code

Am 8.8.2025 um 22:58, Zhenya hat gesagt:

Die Weltneuheit wird einfach der neue extra für das PHL angefertige 4D-Film sein. Fertig. Gibt den Streifen nirgendwo anders auf der Welt, Weltneuheit . Es ist so einfach.

Und passenderweise renovieren sie gerade einfach alles drum herum und passen es thematisch an.

Nach deutschem Wettbewerbsrecht (UWG) darf mit „Weltneuheit“ nur geworben werden, wenn es sich wirklich um eine objektiv nachprüfbare Innovation handelt, die es so weltweit noch nicht gibt – also nicht nur „neu“ oder „exklusiv“, sondern tatsächlich einzigartig.

Ein neuer Film allein, der einfach nur an einem Ort exklusiv läuft, erfüllt das in der Regel nicht – sonst wäre ja jeder neue Freizeitpark-Film automatisch eine Weltneuheit. Das kann schnell als irreführende Werbung gewertet werden, und sowas ist rechtlich angreifbar.

Es gab meine ich auch mal eine ähnliche Situation bei mir in der Nähe, wo ein Kino etwas Ähnliches versucht hat, mit dem begriff Weltneuheit, was dann abgemahnt wurde. Der Begriff "Weltneuheit" ist in Deutschland nur unter Auflagen nutzbar, und ein Standard 4D-Kino mit einfach nur einem eigenen Film würde diesen nicht entsprechen (soweit ich weiß)

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