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Bearbeitungshistorie

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TheDarkKyll

vor 13 Stunden, Philicious hat gesagt:

Also tut mir Leid, entweder verstehe ich das falsch, aber das kann ja so nicht ernst gemeint sein oder ich habe bei Angebot und Nachfrage was anderes gelernt.

Selbstverständlich geht das Angebot vom Unternehmen aus und die Nachfrage vom Kunden, der für die Befriedigung seines Bedürfnisses (Hunger) zahlt. Eine Speisekarte ist keine Anforderung an den Kunden ein Angebot abzugeben, sondern selbstverständlich das konkrete Angebot an den Kunden.

Wie kommt man auf sowas?


Man muss grundlegend unterscheiden, um was es sich beim Vorgang des Kaufvertrags handelt:

Wenn Herr Schmitz zum Beispiel als Privatperson bei der Tischlerei Müller eine Anfrage per eMail einreicht über 10 neue Fenster für sein Haus, dann schickt die Firma Müller ihm ein entsprechendes Angebot zu. Hierbei ist klar der Adressat des Angebots geregelt, nämlich Herr Schmitz, Angebotssteller ist in dem Fall Firma Müller.

Beim Fall von Speisekarten oder Angebotsblättchen, wie sie in der Wochenzeitung sind, hast du allerdings keinen festen Adressaten. Diese richten sich an die Öffentlichkeit und dienen somit lediglich als eine sogenannte Anpreisung. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein rechtsverbindliches Angebot. Das gesamte Prozedere kannst du dir in etwa wie einen Marktschreier im Mittelalter vorstellen, der über den gesamten Marktplatz "Äpfel, kauft meine Äpfel, nur 2 Schillinge das Kilogramm!" brüllt. Auch hier preist er seine Waren nur an, einen festen Käufer hat er hierbei nicht im Auge. Und genau so ist es auch bei Speisekarten. Der Kunde betritt mit dem Interesse, etwas zu speisen, das Restaurant. Er liest die Speisekarte und anhand der Anpreisungen entscheidet er sich dann, dass er gerne das Schweineschnitzel mit Pommes und Salat gerne hätte. In dem Fall macht er eben dem Gastronom das Angebot, dass er unter den in der Anpreisung vorliegenden Informationen gerne die Dienstleistung erwerben würde.

Genau so ist es übrigens auch im Alltag:

Erst wenn der Kunde ins Geschäft kommt, an die Kasse mit dem Produkt geht und dieses kauft, macht tatsächlich der Kunde das eigentliche Angebot. So ist es übrigens bei jedem Artikel in Supermärkten geregelt. Ich als Kunde mache dem Verkäufer das Angebot, die Ware zu kaufen. Hier kommt auch wieder der Punkt oben zum Tragen: Durch mich als Kunden, der das Kaufangebot oder besser noch die Willenserklärung für den Kauf macht, kommen erst die beiden Parteien des Kaufvertrages zustande. Vorher gibt es einfach keinen festgelegten Käufer. Der Kunde muss hier auch nicht verbal äußern, dass er das Produkt kaufen will, durch das Auflegen der Ware aufs Kassenband oder das Hinlegen am Kassenbereich tätigt er eben dieses Angebot, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung.


Aber: Das alles sollte uns nicht davon ablenken, dass das Phantasialand im Phenies

vor 19 Stunden, Phax hat gesagt:

"potente Softeismaschinen"


hat, es aber nur an Kinder verkaufen will. Die Wörter "potent" und "Softeismaschine" liest man auch nicht oft zusammen.Von Logik brauchen wir beim Phenies echt nicht sprechen, gerade was die Reinigung angeht, wäre es eigentlich sinnvoller auf mehr Warenumsatz wert zu legen beim Thema Softeis. Bleibt den Erwachsenen wohl nichts übrig als auf dem Rückweg einen McFlurry oder McSundae bei der Goldenen Möwe zu holen. Den Blick des Kindes, wenn der Vater sagt: "Nein, du hast dein Softeis schon im Phantasialand bekommen, jetzt bin ich dran." - wahrscheinlich unbezahlbar. 😂



TheDarkKyll

vor 13 Stunden, Philicious hat gesagt:

Also tut mir Leid, entweder verstehe ich das falsch, aber das kann ja so nicht ernst gemeint sein oder ich habe bei Angebot und Nachfrage was anderes gelernt.

Selbstverständlich geht das Angebot vom Unternehmen aus und die Nachfrage vom Kunden, der für die Befriedigung seines Bedürfnisses (Hunger) zahlt. Eine Speisekarte ist keine Anforderung an den Kunden ein Angebot abzugeben, sondern selbstverständlich das konkrete Angebot an den Kunden.

Wie kommt man auf sowas?


Man muss grundlegend unterscheiden, um was es sich beim Vorgang des Kaufvertrags handelt:

Wenn Herr Schmitz zum Beispiel als Privatperson bei der Tischlerei Müller eine Anfrage per eMail einreicht über 10 neue Fenster für sein Haus, dann schickt die Firma Müller ihm ein entsprechendes Angebot zu. Hierbei ist klar der Adressat des Angebots geregelt, nämlich Herr Schmitz, Angebotssteller ist in dem Fall Firma Müller.

Beim Fall von Speisekarten oder Angebotsblättchen, wie sie in der Wochenzeitung sind, hast du allerdings keinen festen Adressaten. Diese richten sich an die Öffentlichkeit und dienen somit lediglich als eine sogenannte Anpreisung. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein rechtsverbindliches Angebot. Das gesamte Prozedere kannst du dir in etwa wie einen Marktschreier im Mittelalter vorstellen, der über den gesamten Marktplatz "Äpfel, kauft meine Äpfel, nur 2 Schillinge das Kilogramm!" brüllt. Auch hier preist er seine Waren nur an, einen festen Käufer hat er hierbei nicht im Auge. Und genau so ist es auch bei Speisekarten. Der Kunde betritt mit dem Interesse, etwas zu speisen, das Restaurant. Er liest die Speisekarte und anhand der Anpreisungen entscheidet er sich dann, dass er gerne das Schweineschnitzel mit Pommes und Salat gerne hätte. In dem Fall macht er eben dem Gastronom das Angebot, dass er unter den in der Anpreisung vorliegenden Informationen gerne die Dienstleistung erwerben würde.

Genau so ist es übrigens auch im Alltag:

Erst wenn der Kunde ins Geschäft kommt, an die Kasse mit dem Produkt geht und dieses kauft, macht tatsächlich der Kunde das eigentliche Angebot. So ist es übrigens bei jedem Artikel in Supermärkten geregelt. Ich als Kunde mache dem Verkäufer das Angebot, die Ware zu kaufen. Hier kommt auch wieder der Punkt oben zum Tragen: Durch mich als Kunden, der das Kaufangebot oder besser noch die Willenserklärung für den Kauf macht, kommen erst die beiden Parteien des Kaufvertrages zustande. Vorher gibt es einfach keinen festgelegten Käufer. Der Kunde muss hier auch nicht verbal äußern, dass er das Produkt kaufen will, durch das Auflegen der Ware aufs Kassenband oder das Hinlegen am Kassenbereich tätigt er eben dieses Angebot, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung.


Aber: Das alles sollte uns nicht davon ablenken, dass das Phantasialand im Phenies

vor 19 Stunden, Phax hat gesagt:

"potente Softeismaschinen"


hat, es aber nur an Kinder verkaufen will. Von Logik brauchen wir beim Phenies echt nicht sprechen, gerade was die Reinigung angeht, wäre es eigentlich sinnvoller auf mehr Warenumsatz wert zu legen beim Thema Softeis. Bleibt den Erwachsenen wohl nichts übrig als auf dem Rückweg einen McFlurry oder McSundae bei der Goldenen Möwe zu holen. Den Blick des Kindes, wenn der Vater sagt: "Nein, du hast dein Softeis schon im Phantasialand bekommen, jetzt bin ich dran." - wahrscheinlich unbezahlbar. 😂



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