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TheDarkKyll

7 hours ago, Calotan said:

Bei der Pancake-Debatte sehe ich da eine einfache, zivilisierte Argumentation:

  1. Mit dem Kauf wechseln die Pancakes ihren Besitz: Sie sind nun mein Eigentum und mit meinem Eigentum darf ich erstmal machen, was ich will

Ganz so einfach ist es im deutschen Rechtsverkehr nicht. Wenn du etwas in einem Restaurant ist, nimmst du eine Dienstleistung wahr, nämlich das Essen vor Ort. Daher wird diese auch mit 19 Prozent besteuert.

Erkennst du sehr gut zum Beispiel am Restaurant zur goldenen Möwe, die bei jedem Kunden explizit an der Kasse nachfragen: Zum Hier essen oder zun Mitnehmen?

Wird etwas zum "Hier essen" verkauft, ist es eine Dienstleistung. Wenn du etwas hingegen mitnimmst, ist es ein Lebensmittelgeschäft, also ein Lebensmittelverkauf von Nahrungsmitteln und wird mit nur 7 Prozent besteuert, da es keine Dienstleistung ist.

Bei einer Dienstleistung kannst du während der Zeit im Restaurant dein Essen schnabulieren. Dafür wird dir Geschirr gestellt, das Essen zum Platz gebracht, eine Sitzmöglichkeit zur Verfügung gestellt, Toiletten vor Ort angeboten, Musik gespielt, es ist eben im rechtlichen Sinne kein Lebensmitteleinkauf. Der Gastronom kann darauf bestehen, dass jeder Kunde ein Gericht essen muss, er kann es auch genau so verneinen, die Reste einpacken zu lassen.

Macht in der Regel natürlich keiner. Und egal auf welchen Bildern man schaut, dass Restaurant ist jetzt nie wirklich voll. Ich selbst halte diese Regelung auf für Schwachsinn, aber rechtlich gesehen hat der Park eben schon die Möglichkeit dazu, so bescheuert es auch sein mag. Da das Restaurant aber nie voll ist:

Einfach abwarten, das regelt sich bald von selbst mit der Angebotspolitik vor Ort. 🙂

TheDarkKyll

7 hours ago, Calotan said:

Bei der Pancake-Debatte sehe ich da eine einfache, zivilisierte Argumentation:

  1. Mit dem Kauf wechseln die Pancakes ihren Besitz: Sie sind nun mein Eigentum und mit meinem Eigentum darf ich erstmal machen, was ich will

Ganz so einfach ist es im deutschen Rechtsverkehr nicht. Wenn du etwas in einem Restaurant ist, nimmst du eine Dienstleistung wahr, nämlich das Essen vor Ort. Daher wird diese auch mit 19 Prozent besteuert.

Erkennst du sehr gut zum Beispiel am Restaurant zur goldenen Möwe, die bei jedem Kunden explizit an der Kasse nachfragen: Zum Hier essen oder zun Mitnehmen?

Wird etwas zum "Hier essen" verkauft, ist es eine Dienstleistung. Wenn du etwas hingegen mitnimmst, isf es ein Lebensmittelgeschäft und wird mit nur 7 Prozent besteuert, da es keine Dienstleistung ist.

Bei einer Dienstleistung kannst du während der Zeit im Restaurant dein Essen schnabulieren. Dafür wird dir Geschirr gestellt, das Essen zum Platz gebracht, eine Sitzmöglichkeit zur Verfügung gestellt, Toiletten vor Ort angeboten, Musik gespielt, es ist eben im rechtlichen Sinne kein Lebensmitteleinkauf. Der Gastronom kann darauf bestehen, dass jeder Kunde ein Gericht essen muss, er kann es auch genau so verneinen, die Reste einpacken zu lassen.

Macht in der Regel natürlich keiner. Und egal auf welchen Bildern man schaut, dass Restaurant ist jetzt nie wirklich voll. Ich selbst halte diese Regelung auf für Schwachsinn, aber rechtlich gesehen hat der Park eben schon die Möglichkeit dazu, so bescheuert es auch sein mag. Da das Restaurant aber nie voll ist:

Einfach abwarten, das regelt sich bald von selbst mit der Angebotspolitik vor Ort. 🙂

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