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Bearbeitungshistorie

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TheDarkKyll

An sich muss man den Gesetzesvorschlag sich auch mal im Detail anschauen, beim WDR-Artikel habe ich gestern beim Überfliegen ehrlich noch gedacht: "Fahrwege, feste Wege, wo ist da denn jetzt groß der Unterschied?" Aber das ist schon ein nicht zu unterschätzender Faktor, dieses kleine Wort "Fahrweg" statt festem Weg in der Reform zu verwenden.

Ich zitiere mal von der Seite MTB-News den entsprechenden Absatz, der alles Wichtige zusammenfasst:


MTB-News-Artikel-Zusammenfassung:

Zusammenfassung der geplanten Einschränkungen

  • Radfahren wird auf Straßen und PKW-taugliche Fahrwege beschränkt.

  • Kriterium für Fahrwege: Ganzjährige Befahrbarkeit durch zweispurige, nicht geländegängige Fahrzeuge.

  • Expliziter Ausschluss von schmalen Pfaden und Rückegassen aus der allgemeinen Betretungsbefugnis.

  • Singletrails benötigen künftig Einzelgenehmigungen und eine offizielle Kennzeichnung.

  • Referenz auf forstliche Baustandards legt eine Mindestbreite von ca. 3,5 Metern nahe.

Den ganzen sehr empfehlenswerten Artikel könnt ihr hier übrigens lesen. 🙂 Quelle: https://www.mtb-news.de/news/landesforstgesetz-nrw-2026/

Das muss man sich mal wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Damit wären im Prinzip alle typischen Trampelpfade oder bisher inoffiziell angelegten Trails, welche keine offizielle Kennzeichnung haben in Waldgebieten schon absolute Tabuzone und verboten für jegliche Radfahrer, nicht nur Mountainbiker. Ich müsste jetzt tatsächlich überlegen, aber hier bei mir um die Ecke ist der Wald auch ein Paradies für Mountainbiker, auch da gibt es einige Trails, aber kein einziger davon hat eine spezielle Ausweisung als MTB-Trail.

Ich bin mal gespannt, ob es hier zeitnah eine Petition gegen diesen Schmarn geben wird. 😅

TheDarkKyll

An sich muss man den Gesetzesvorschlag sich auch mal im Detail anschauen, beim WDR-Artikel habe ich gestern beim Überfliegen ehrlich noch gedacht: "Fahrwege, feste Wege, wo ist da denn jetzt groß der Unterschied?" Aber das ist schon ein nicht zu unterschätzender Faktor, dieses kleine Wort "Fahrweg" statt festem Weg in der Reform zu verwenden.

Ich zitiere mal von der Seite MTB-News den entsprechenden Absatz, der alles Wichtige zusammenfasst:

[quote]
Zusammenfassung der geplanten Einschränkungen

  • Radfahren wird auf Straßen und PKW-taugliche Fahrwege beschränkt.

  • Kriterium für Fahrwege: Ganzjährige Befahrbarkeit durch zweispurige, nicht geländegängige Fahrzeuge.

  • Expliziter Ausschluss von schmalen Pfaden und Rückegassen aus der allgemeinen Betretungsbefugnis.

  • Singletrails benötigen künftig Einzelgenehmigungen und eine offizielle Kennzeichnung.

  • Referenz auf forstliche Baustandards legt eine Mindestbreite von ca. 3,5 Metern nahe. [/quote]

Den ganzen sehr empfehlenswerten Artikel könnt ihr hier übrigens lesen.
Quelle: https://www.mtb-news.de/news/landesforstgesetz-nrw-2026/

Das muss man sich mal wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Damit wären im Prinzip alle typischen Trampelpfade oder bisher inoffiziell angelegten Trails, welche keine offizielle Kennzeichnung haben in Waldgebieten schon absolute Tabuzone und verboten für jegliche Radfahrer, nicht nur Mountainbiker. Ich müsste jetzt tatsächlich überlegen, aber hier bei mir um die Ecke ist der Wald auch ein Paradies für Mountainbiker, auch da gibt es einige Trails, aber kein einziger davon hat eine spezielle Ausweisung als MTB-Trail.

Ich bin mal gespannt, ob es hier zeitnah eine Petition gegen diesen Schmarn geben wird. 😅

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