Greiss92
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Greiss92 hat eine Reaktion von MortenV in Die Sache mit der Erweiterung...Zu deiner ersten Frage:
Auch wenn Grundstücke aus öffentlichem Eigentum an privat verkauft oder veräußert werden, gibt es Möglichkeiten, womit die vorhandenen Versorgungsleitungen weiterhin öffentlich 'zugänglich' sind. Das regelst du entweder mit Baulasten (übers Bauamt) oder mit Grunddienstbarkeiten (zivilrechtlich), die in den entsprechenden Grundbüchern der Grundstücke eingetragen werden.
Zu deiner zweiten Frage:
Grundsätzlich kannst du Bauanträge stellen, ohne bereits Eigentümer des zu bebauenden Grundstückes zu sein- macht aber in der Praxis aufgrund der Kosten fast niemand.
Eine Variante wäre, eine Bauvoranfrage zu stellen. Diese ist um einiges kostengünstiger, sowohl was die zu erstellenden Pläne von Architekten/Architektinnen angeht, als auch die Gebühr beim Bauamt. Da geht es dann noch nicht um das Baurecht, sondern nur ums Planungsrecht. Also grob gesagt: Ist das, was ich vorhabe, bezogen auf den Bebauungsplan zulässig? Im Zuge dieser Bauvoranfrage wird dann auch geprüft, ob die notwendige Erschließung in verkehrs- und versorgungstechnischer Hinsicht (Wasser/Abwasser) vorhanden ist oder wie diese hergestellt werden kann.
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Greiss92 hat eine Reaktion von Ruechrist in Die Sache mit der Erweiterung...Zu deiner ersten Frage:
Auch wenn Grundstücke aus öffentlichem Eigentum an privat verkauft oder veräußert werden, gibt es Möglichkeiten, womit die vorhandenen Versorgungsleitungen weiterhin öffentlich 'zugänglich' sind. Das regelst du entweder mit Baulasten (übers Bauamt) oder mit Grunddienstbarkeiten (zivilrechtlich), die in den entsprechenden Grundbüchern der Grundstücke eingetragen werden.
Zu deiner zweiten Frage:
Grundsätzlich kannst du Bauanträge stellen, ohne bereits Eigentümer des zu bebauenden Grundstückes zu sein- macht aber in der Praxis aufgrund der Kosten fast niemand.
Eine Variante wäre, eine Bauvoranfrage zu stellen. Diese ist um einiges kostengünstiger, sowohl was die zu erstellenden Pläne von Architekten/Architektinnen angeht, als auch die Gebühr beim Bauamt. Da geht es dann noch nicht um das Baurecht, sondern nur ums Planungsrecht. Also grob gesagt: Ist das, was ich vorhabe, bezogen auf den Bebauungsplan zulässig? Im Zuge dieser Bauvoranfrage wird dann auch geprüft, ob die notwendige Erschließung in verkehrs- und versorgungstechnischer Hinsicht (Wasser/Abwasser) vorhanden ist oder wie diese hergestellt werden kann.