Herr Aquarium Posted April 27, 2017 http://www.rundschau-online.de/region/rhein-erft/bruehl/prozess-um-brandstiftung-36-jaehrige-bruehlerin-legt-feuer-im-phantasialand-26765216 Zitat Vor dem Landgericht Köln muss sich seit Dienstag eine 36-jährige Brühlerin wegen Brandstiftung verantworten. Der Frau wird vorgeworfen, zwei Feuer im Phantasialand und eines im Keller ihrer Wohnung in Brühl gelegt zu haben. In allen Fällen konnten die Flammen rasch gelöscht werden. Im Dezember 2015 soll die Frau versucht haben, in einem Lagerraum im Freizeitpark mehrere Papierrollen anzuzünden. Das Vorhaben scheiterte, da es sich um schwerentflammbares Papier gehandelt hatte. ... Einen Monat später, im Januar 2016, so die Anklage, soll die Frau in einem Hotelzimmer im Phantasialand ein Handtuch angezündet haben. Es entstand ein Schwelbrand, der von dem Parkmitarbeitern gelöscht werden konnte. Gut zu wissen, dass der Brandschutz im Park weiterhin greift. Wobei ich es erstaunlich finde, dass die Frau es in die Lagerräume geschafft hat.
Sascha Berger Posted April 27, 2017 Kommt drauf an was unter Lagerraum verstanden wird. Die Räume zwischen den Toiletten für die Reinigungskräfte sind ja auch irgendwie Lagerräume. Und wenn man mit offenen Augen durch den Park geht, bieten sich genügend Möglichkeiten diverse Lagerräume zu betreten. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Tommy Posted April 27, 2017 Zum Thema Lagerräume: nicht jede Tür im Phantasialand wird verschlossen sein. In der Regel sollte es ausreichen, wenn der Hinweis "Zutritt verboten" oder "Zutritt nur für Personal" zu sehen ist. Jede normal denkende Mensch wird dann wissen, dass er sich in diesen Räumen nicht aufzuhalten hat und daran vorbeigehen. Zuhause verschließt man auch nicht alle Türen, dennoch wissen die Gäste, dass sie Privaträume nicht ohne Weiteres zu betreten haben. Wie im Artikel zu lesen, ist die Frau aufgrund einer psychischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung. Daher kann es in so einem Ausnahmefall natürlich passieren, dass die Person nicht das Empfinden hat, Räume nicht aufsuchen zu dürfen. Eine offene Tür ist in der Regel aber keine Einladung
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