Zum Inhalt springen

Baugenehmigung für neue Attraktionen


Gast Stefan

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

 

Ich lese öfter mal im Fly-Baustellen-Blog und stelle mir immer wieder die gleiche dumme Frage…

 

Wenn ein Wohnhaus gebaut wird – muss es einen Bebauungsplan geben. D.h. meist ist dieser der Öffentlichkeit exakt klar oder einsehbar, was gebaut wird.

Sind private Parks davon ausgenommen ?

 

Mich interessiert die Rechtsgrundlage, wie so versteckt und verschleiert gebaut werden kann in Deutschland?

Oder wird das unter Geheimhaltungs-Vorgaben alles mit den Behörden abgestimmt, natürlich aber ... irgendwie bleibt die Frage für mich im Raum.

 

Gibt es hierzu einen BLOG zum Nachlesen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt einen Bebauungsplan. Der ist öffentlich einsehbar. Dieser ist aber ja nur Grundlage für eine Baugenehmigung. Was exakt auf einem Grundstück wie gebaut wird, muss nicht öffentlich bekannt gegeben oder ausgezeichnet werden. Nachbarn können gegebenenfalls Akteneinsicht erlangen.

 

Ergebnisse basieren hauptsächlich auf einer schnellen Internetrecherche: https://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?t=146

Bearbeitet von UP87 (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...