Das macht jetzt schon mehr Sinn, danke für den Link. Ein Punkt stimmt aber nicht ganz. Es geht gar nicht darum, die Alternativenprüfung nochmal von vorne zu machen. Die bereits durchgeführte Prüfung soll einfach nur offengelegt werden, mit Datum und Grundlage, und dazu der Nachweis, dass die Ergebnisse von damals heute noch gelten. Im Antrag steht das ziemlich klar: „Es genügt deshalb nicht, auf eine frühere Prüfung zu verweisen; sie ist mit Datum und Grundlage vorzulegen, und ihre fortbestehende Gültigkeit ist zu belegen."