Das war meine Antwort, ich hatte geschildert, dass mein Mann leider doch nicht kann und die Kinder sich freuen.:
Liebe Frau P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Kann die Veranstaltung vom Gewinner nicht besucht werden (z.B. aus gesundheitlichen Gründen, etc.) und/oder wird die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht durchführbar, verfällt der Gewinnanspruch. Ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinnwertes besteht nicht.
Wir bedauern, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können.