Nunja, die Meinungsfreiheit findet spätestens dort ihre "Grenzen", wo ihre Ausübung geeignet ist, die Grundsätze ausser Kraft zu setzen, die u.a. erst zu ihrem Schutz nötig sind.
Das Grundgesetz ist ein gesellschaftlicher Konsens, der neben der Meinungsfreiheit auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit beinhaltet.Und dass eben jedes Mitglied der Gesellschaft vor dem Gesetz gleich behandelt wird.
Ganz konkret:
Wer "Meinungen" vertritt, oder gar Aufrufe zu Handlungen/Taten von sich gibt, die eben diese Grundsätze angreifen, kann sich IMHO nicht unter ihren Schutz stellen.
Nur der Vollständigkeit halber: Das brauchst Du auch nicht. Wie ich das sehe wurde er ordentlich verurteilt und ist damit erst mal schuldig.