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Fan_ad

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  1. Ich persönlich finde das es möglich sein könnte die Halle zu entkernen. Die tragenden Stützen sollten für sich stehend Stabilität haben. Ich gehe davon aus das die Statisch so ausgelegt sind die Halle alleine halten und zusätzlich die Achterbahn tragen zu können. Wenn dem so wäre könnte man sie bis aufs Gerippe blank ziehen und etwa neues rein und eine andere Fassade dran bauen. Der große Vorteil ist das man sich womöglich nicht in die Gefahr eines Anwohnervetos begibt. Ich denke die Hollywood Tour kann man nicht so einfach alleine und extrahiert vom Rest der Halle betrachten. Die Achterbahn wird auch eines Tages mal das Zeitliche segnen und das muss berücksichtigt werden. Das ist ein so großer Einschnitt, das dies wohl eine Neunutzung der Hollywood Tour ohne komplett Sanierung oder Abriss und Neubau nicht möglich machen wird.
  2. Um Missverständnisse auszuräumen. Ein B-Plan legt den Rahmen fest innerhalb dessen Genehmigungsfreiheit gilt. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Sonderbau. Dann greift die einfache Bauanzeige, solange es sich um keinen Sonderbau handelt. Vorausgesetzt der Planer hält sich zu 100% am B-Plan und/oder es wird ein Typgenehmigter Baukörper errichtet (z.B Fertighaus). Warum habe ich geschrieben das genehmigt werden kann: eben aus dem Grund das es zum einen, da Sonderbau, dennoch um ein zu genehmigendes Bauvorhaben handelt und zum anderen da der Klageweg, dagegen, nach wie vor freisteht. Sobald der Bauherr denn Bauantrag Einsicht, alle Bestimmungen eingehalten und keiner klagt wird selbstverständlich entsprechend des B-Plan genehmigt. Dennoch erfolgt eine Prüfung der Rettungswege etc. heist: a. Ich habe Grund mit B-Plan und baue auf diesem ein Fertighaus, innerhalb der Vorgaben. Reich ich ne Bauanzeige ein und lege nach Fristabwartung los. b. Ich habe Grund ohne B-Plan und baue auf diesem ein Fertighaus. Reicht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. c. Ich habe Grund mit gültigen B-Plan und möchte eine Freizeitparkanlage errichten. Muss ich dennoch einen. Austrag einreichen. Wenn dieser den Vorgaben entspricht und Bau- Sicherheitsrechtliche Aspekte ebenfalls stimmen ist diese zu genehmigen. d. Ich habe Grund mit gültigen B-Plan und möchte eine Freizeitparkanlage errichten. Im Bauantrag si d die Vorhaben erfüllt aber Rettungswege oder andere Bau- Sicherheitsrechtlichen Aspekte stimmen nicht wird dieser trotzdem abgelehnt. e. Ich habe Grund ohne B-Plan und möchte eine Freizeitparkanlage bauen. Dann wird zum Bauantrag ein Machbarkeiten-, Verträglichkeitsgutacjten gefordert und oder der Bauherr muss abwarten bis ein Flächennuntzungsplan erarbeitet ist, wenn nicht vorhanden. Und anschließend noch einen B-Plan abwarten. Die Kosten trägt er ggf. selber. Selbst wenn der dan geschaffene B-Plan mit seiner Planung übereinstimmt muss er dieses ggf. neu einreichen (wenn. Fristen verstrichen und/oder Gesetzte sich ändern) und auch dann wird dieser genau mit dem B-Plan abgeglichen und geprüft und es greift ebenso wieder zuerst c oder d. Bis auf Eigenheime, selbst hier muss immer und unweigerlich mindestens eine Bauanzeige erfolgen (die hinfällig ist sobald abgewichen wird) kann in Deutschland NIEMAND einfach so etwas bauen. B-Plan hin, B-Plan her. Er ist ein Rahmen, eine Sicherheitsgrundes. Aber keine Garantie und schon gar kein Freifahrtschein!
  3. Ganz so leicht ist es leider nicht. Ein B-Plan ist ein Rahmen. Innerhalb dessen genehmigt werden kann ohne Sonderprüfungen etc. Der B-Plan erlaubt Bebauung bis 20 m und der Park reicht einen Bauantrag auf unter 20m ein ist dieser lt. B-Plan zu genehmigen. Vorausgesetzt es werden alle festgesetzten Bestimmungen eingehalten. Wenn nun aber der Bauantrag in Höhe überschreitend oder anders abweichend ist dann wird auf Grundlage des B-Plan individuell geprüft und das Verfahren verlängert sich und es besteht kein genereller Anspruch auf Genehmigung. Eine Genehmigungsfreistellung bezieht sich nicht auf Sonderbauten. Siehe Bauordnung NRW https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=8101994,51 Abs. 2 Punkt 15 Die Genehmigungsfreistellung betrifft regelmäßig fast ausschließlich Eigenheime und kleinere Objekte.
  4. Es gab mal eine Doku, ich glaube WDR oder ARD, in den 90er. In dieser sind die mit der Kamera von hinten, über eine Brücke, in KingKong reingegangen. Es wurde auch einer der Kolben gezeigt und erklärt. Das ist schon beeindruckend!
  5. Ohje, die Bilder schmerzen. Schade, ich wäre sie so gerne nochmal gefahren. Aber mal ein anderer Gedanke (ein wenig phantasieren): Wer sagt denn das die Bilder aktuell sein müssen?!? Was wäre wenn das Phantasialand den Bilder-Leak selber inszeniert hat. Es sich um Bilder aus 2020 handelt. und man in der Zwischenzeit die Bahn neu konzipiert und gestaltet hat? Die Deko und alles wurde ja unbemerkt rausgerissen. Warum soll man es dann also nicht auch unbemerkt wieder aufgebaut haben? Jetzt berichten alle Medien, die Foren glühen, Social-Media ist voller Präsenz. Für einen neuen Darkride wäre das doch mal ein Gag. So richtig glaube ich daran auch nicht. Aber Hochachtung das man das alles unbemerkt rausbekommen hat. Und als Altfan ist Phantasie erlaubte Pflicht.
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