Um Missverständnisse auszuräumen.
Ein B-Plan legt den Rahmen fest innerhalb dessen Genehmigungsfreiheit gilt. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Sonderbau.
Dann greift die einfache Bauanzeige, solange es sich um keinen Sonderbau handelt. Vorausgesetzt der Planer hält sich zu 100% am B-Plan und/oder es wird ein Typgenehmigter Baukörper errichtet (z.B Fertighaus).
Warum habe ich geschrieben das genehmigt werden kann: eben aus dem Grund das es zum einen, da Sonderbau, dennoch um ein zu genehmigendes Bauvorhaben handelt und zum anderen da der Klageweg, dagegen, nach wie vor freisteht.
Sobald der Bauherr denn Bauantrag Einsicht, alle Bestimmungen eingehalten und keiner klagt wird selbstverständlich entsprechend des B-Plan genehmigt. Dennoch erfolgt eine Prüfung der Rettungswege etc.
heist:
a. Ich habe Grund mit B-Plan und baue auf diesem ein Fertighaus, innerhalb der Vorgaben. Reich ich ne Bauanzeige ein und lege nach Fristabwartung los.
b. Ich habe Grund ohne B-Plan und baue auf diesem ein Fertighaus. Reicht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
c. Ich habe Grund mit gültigen B-Plan und möchte eine Freizeitparkanlage errichten. Muss ich dennoch einen. Austrag einreichen. Wenn dieser den Vorgaben entspricht und Bau- Sicherheitsrechtliche Aspekte ebenfalls stimmen ist diese zu genehmigen.
d. Ich habe Grund mit gültigen B-Plan und möchte eine Freizeitparkanlage errichten. Im Bauantrag si d die Vorhaben erfüllt aber Rettungswege oder andere Bau- Sicherheitsrechtlichen Aspekte stimmen nicht wird dieser trotzdem abgelehnt.
e. Ich habe Grund ohne B-Plan und möchte eine Freizeitparkanlage bauen. Dann wird zum Bauantrag ein Machbarkeiten-, Verträglichkeitsgutacjten gefordert und oder der Bauherr muss abwarten bis ein Flächennuntzungsplan erarbeitet ist, wenn nicht vorhanden. Und anschließend noch einen B-Plan abwarten. Die Kosten trägt er ggf. selber. Selbst wenn der dan geschaffene B-Plan mit seiner Planung übereinstimmt muss er dieses ggf. neu einreichen (wenn. Fristen verstrichen und/oder Gesetzte sich ändern) und auch dann wird dieser genau mit dem B-Plan abgeglichen und geprüft und es greift ebenso wieder zuerst c oder d.
Bis auf Eigenheime, selbst hier muss immer und unweigerlich mindestens eine Bauanzeige erfolgen (die hinfällig ist sobald abgewichen wird) kann in Deutschland NIEMAND einfach so etwas bauen. B-Plan hin, B-Plan her.
Er ist ein Rahmen, eine Sicherheitsgrundes. Aber keine Garantie und schon gar kein Freifahrtschein!