Hallo zusammen, bin schon länger stiller Mitleser und haben mir nun auch mal einen Account hier gemacht.
Das passt jetzt nicht ganz zum Thema Ladesäulen und ich weiß nicht ob es hier schon mal irgendwo erwähnt wurde, aber da hier schon mal häufiger das Thema Busparkplatz und Parkhaus aufkam, wollte ich diesen Spekulationen bzw. Wünschen einmal das Bundesfernstraßengesetz entgegen bringen. Nach §9 Absatz 1 dürfen Hochbauten in einer Entferneung bis zu 40m zur Autobahn nicht errichtet werden. Damit fällt direkt sehr viel Fläche weg, welche dem Phantasialand gehört und für soetwas geeignet wäre. Desweiteren ist der Busparkplatz laut Bebauungsplan auch nur als socher zu Benutzen. Ich weiß nicht den aktuellen Stand, aber es gab Ende 2021 zuletzt einen Vorlage zur Änderung des Bebauungsplanes um den Parkplatz auch für (Mitarbeiter-)PKWs zu ermöglichen. Wenn die Änderungs des Bebauungsplanes durchgeht, könnte man dort mit sicherheit auch Platz für Ladesäulen schaffen.
Bundesfernstraßengesetz (FStrG):
https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html
Infos zum Bebauungsplan Busparkplatz (Vorlage 579)
https://www.o-sp.de/bruehl/plan?pid=68278&L1=5