Ich habe nicht vor etwas einzufordern, da ich keine Jahreskarte vom phl aktuell habe und beim EP die Lösung (derzeit) noch so ist, dass bis zur Fortsetzung der vollwertigen Gültigkeit diese Vorteile lediglich ebenfalls ausgesetzt sind. Aktuell kann man noch davon ausgehen, dass die Eintritte wieder möglich sind, wenn die Karte wieder in vollem Umfang gilt.
Beim Phl ist die Sachlage wegen des jetzt mitgeteilten Gültigkeitsendes eine andere.
ich habe außerdem lediglich gesagt, dass die Sache ggfs nicht mit so einem Nebensatz erledigt ist.
Aus der Erinnerung heraus war zumindest beim damaligen Erlebnispass der einmalig freie Eintritt eindeutig als Leistung und vor der Nennung des Preises beschrieben, nicht irgendwo am Rande als Geschenk…