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  1. Ich danke dir auch für die herzliche Begrüßung Ich bin seit langer Zeit stiller Mitleser dieses Forums. Jetzt geht es um ein Thema, zu dem ich etwas beitragen will und kann. Daher habe ich sicherlich nichts losgetreten, sondern mir ein paar Gedanken gemacht. Wenn du dich dadurch persönlich angegriffen fühlst, kann ich das nicht wirklich nachvollziehen, aber sei es drum... Ich berate in meinem echten Leben Bauprojekte in Bezug auf Barrierefreiheit. Und daher behaupte ich mal zu wissen, worum es hier geht, daher ein paar Gedanken dazu... Ich mache es auch kurz - um nicht noch mehr angefeindet zu werden: Das BGG bezieht sich in der Tat tatsächlich auf Bauten der öffentlichen Hand. Die Einleitung der DIN 18040 verweist allerdings durch ihre Formulierung auf das BGG. Dies ist auch vom damaligen Normausschuss genauso gewollt. Daher schließt sich dort wieder ein Teil des Kreises. Außerdem steht die fast identische Formulierung auch in der neuen BauO NW. Um noch ein Schlusswort zu dieser Diskussion loszuwerden: Ich bin mir sicher, dass das Phantasialand sich mit dem Thema "Barrierefreiheit" ausgiebig befasst hat und die entsprechenden Vorgaben und Regelwerke berücksichtigt hat. Dann - auch das habe ich schon mal angemerkt: die schlechte Presse, die man bekäme, wenn man sich nicht an die Vorgaben gehalten hätte, wird man sicherlich nicht riskieren! Und damit Schluss
  2. Dazu gibt es tatsächlich Rechtsgutachten, die besagen, dass eine Tür, die - wie in deinem Beispiel - sagen wir mal 8 Meter neben der normalen Eingangstür angeordnet ist, nicht mehr als Zugang in der "allgemein üblichen Weise" nach BGG gilt. Wenn direkt links und / oder rechts neben einer Drehtür eine (mit einem elektrischen Türantrieb versehene) normale Tür eingebaut wird, ist das noch OK. Einige Meter neben der normalen Tür ist nach herrschender Meinung (unter anderem FTA) schon nicht mehr OK. Wir reden hier übrigens von einem Neubau. Und da sollte alles möglich sein - ist nur eine Frage eines guten Architekten und Planers. Anders ist es, wenn du in einem Bestandsgebäude umbaust. Dann gilt die normative Vorgabe: Barrierefreiheit "sollte sinngemäß" umgesetzt werden.
  3. Barrierefreiheit ist heute grundsätzlich ein Muss - geregelt in der Landesbauordnung NRW und in der DIN 18040. Wenn du also neu baust, spielt das Thema eine große Rolle. Und es geht nicht nur um Rampen, sondern auch um die generelle äußere und innere Erschließung, um Wege, Türen und Aufzüge, um Behindertentoiletten, Bewegungsflächen usw. usw.
  4. Hier mal ein Gedanke zum Thema "Behindertengerechter Eingang": Nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, ein Bundesgesetz) müssen Gebäude in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sein. Es gibt Rechtsgutachten, die besagen, dass dies nur dann gegeben ist, wenn auch der barrierefreie Zugang durch den Haupteingang erfolgt - also in der allgemein üblichen Weise wie von allen anderen Nutzern auch. Von daher wäre ein barrierefreier Zugang über die Seitentür nach BGG schon mal verboten und könnte eine Klage durch zugelassene Behindertenverbände nach sich ziehen. Ich denke nicht, dass das Phantasialand eine solche Klage (und die damit verbundene schlechte Presse) riskiert. Außerdem ist die Barrierefreiheit nach Landesbauordnung NRW mittlerweile ein Muss-Kriterium: im Zuge der Erteilung einer Baugenehmigung MUSS die Einhaltung bestimmter Vorgaben zu Barrierefreiheit von der Genehmigungsbehörde geprüft werden. Daher ist davon auszugehen, dass dies auch von der Stadt Brühl so gehandhabt wird. Wenn das nachweislich nicht passiert sein sollte, könnte es passieren, dass sich die Aufsichtsbehörden mit dem Thema befassen - wahrscheinlich ebenfalls wieder verbunden mit der schlechten Presse für das Phantasialand und die Stadt... Also: schaut man sich die Hintergründe zum Barrierefreien Bauen an, kann es sich bei den Fotos eigentlich nicht um den (endgültigen) Haupteingang handeln...
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