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Hallo zusammen,

 

vielleicht kennt sich ja jemand hiermit gut aus:

 

Ein Handwerker bietet eine neue Gastherme mit Lieferung und Montage zum Preis X an. Im Angebot steht aber folgendes:

 

Alle Preise sind freibleibend. An dieses Angebot binden wir uns 2 Wochen. Im übrigen gilt die VOB.

 

Was bedeutet dass für mich als Auftraggeber? Die Heizung hat eine längere Lieferzeit und wenn der Preis dann steigt?

Kann ich dann vom Angebot zurück treten oder muss ich quasi jede Preiserhöhung akzeptieren?

 

Vielen Dank für euer Feedback.

 

 

Lieber Joker. Ich kann Google benutzen und habe das auch getan. Wenn du es schaffst die Frage in 5 Sekunden vollumfänglich zu beantworten, dann lass mich doch an deiner Expertise teilhaben,

 

Die Seite vom Mümpfchen habe ich mir beispielsweise auch durchgelesen. Trotzdem ist mir nicht klar, was das jetzt genau für mich als Auftraggeber bedeutet.

 

Laut den Informationen die ich gefunden habe muss ich das Angebot annehmen bzw. ein quasi Gegenangebot machen. Sofern der Auftragnehmer nicht widerspricht, nimmt er den Auftrag dann an. Aber trifft das überhaupt so zu? Es ist ja nur der preisliche Teil des Angebotes freibleibend. Und wenn der Auftragnehmer nun in 2 Monaten das Gerät bekommt und es bis dahin teurer geworden ist, dann wird er vermutlich durch diesen Passus auch mehr berechnen wollen. Das höre ich im Bekanntenkreis in letzter Zeit auch oft. Einer meinte bis zu 20 % Mehrkosten müsste ich dann akzeptieren. Wenn er sich nur 2 Wochen an den Preis halten will, dann würde ja der Satz "An dieses Angebot binden wir uns 2 Wochen" reichen ohne "Alle Preise sind freibleibend." Und was wenn er 40 % mehr haben will? Kann ich dann zurück treten oder brauche ich einen Rechtsanwalt?

 

 

Edited by faulwurf (see edit history)

Solche Fragen klärt man nicht in einem Freizeitparkforum, sondern mit dem Handwerker direkt.


Was nützt dir jetzt die Info, wenn ich dir sage, dass du, solange die Leistung noch nicht erbracht wurde, auch zurücktreten kannst, wenn die Preise steigen? Kann stimmen, muss es aber nicht.

 

Ich würde den Handwerker anrufen und mit ihm die Situation besprechen. Auch in Handwerksbetrieben arbeiten nur Menschen. Und dort sind nicht immer alle Formulierungen in Angeboten zu 100% sauber.

Danke, ist doch schon ne andere Antwort als "Hab 5 Sekunden google benutzt, könnte dir auch helfen." Rechtliche Dinge sind nämlich selten in 5 Sekunden geklärt. Das Gespräch mit dem Handwerker suche ich sicherlich.

 

Ein Freizeitparkforum mag aber auch nicht der richtige Ort sein, das kann schon sein. Aber das Thema kommt speziell in der aktuellen Situation sehr oft vor, dass es durchaus von Allgemeinen Interesse ist wie ich finde. 

Nun, ein "freibleibend" bedeutet in diesem Fall, dass sich der Preis bis zur Willenserklärung einer der beiden Parteien noch ändern kann. Eigentlich ist die Formulierung so nicht korrekt, da man damit signalisiert, dass man gar kein Angebot, sondern vielmehr eine Kostenschätzung abgibt - was wiederum die Preisbindung ein wenig ad absurdum führt.. aber in kleineren Unternehmen wird sowas gerne mal hintereinander gewürfelt frei nach dem Motto: Viel hilft viel.

 

Sobald ein Vertrag geschlossen wurde -  also eine Willenserklärung (Angebot + Annahme) beider Seiten erfolgt ist - ist der Preis für die Ware fix.

 

Im Zweifelsfall solltest du den Bieter auffordern, dir ein aktuelles, rechtlich bindendes Angebot samt Angabe der Lieferzeit zuzuschicken, auf dessen Grundlage du eine Annahmeerklärung schreibst.

 

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