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Was tun, bei mehren Attaktionsausfällen?!


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Hallo zusammen,

 

ich fahre, zusammen mit meinem Mann, diese Woche ins Phantasialand. Leider sind mir vermehrt die Nachrichten aufgefallen, dass einige Attraktionen geschlossen sind, ausfallen oder nur kurz geöffnet sind.

Hat jemand von euch Erfahrungen gemacht, was der Gästeservice dazu sagt, wenn man sich beschwert?

lohnt sich das? oder sollte man einfach in den sauren Apfel beißen??

 

Lieben Dank für euren Rat.

Ich zitiere mal:

 

"28. Im Falle des Parkeintritts hat der Besteller keinen Anspruch auf den vollständigen und ungestörten Betrieb aller Attraktionen des Parks. Betriebsstörungen, Wartungsarbeiten oder auch der Ausfall einzelner Attraktionen für einen ganzen Tag stellen keinen Mangel dar. Schadensersatzansprüche entstehen dem Besteller hieraus nicht. Ersatzansprüche aus Schäden, die dem Parkbesucher bei vertragsgemäßer Nutzung der Attraktionen entstehen, bleiben hiervon unberührt."

vor 17 Stunden schrieb Vanillerille:

Ich zitiere mal:

 

"28. Im Falle des Parkeintritts hat der Besteller keinen Anspruch auf den vollständigen und ungestörten Betrieb aller Attraktionen des Parks. Betriebsstörungen, Wartungsarbeiten oder auch der Ausfall einzelner Attraktionen für einen ganzen Tag stellen keinen Mangel dar. Schadensersatzansprüche entstehen dem Besteller hieraus nicht. Ersatzansprüche aus Schäden, die dem Parkbesucher bei vertragsgemäßer Nutzung der Attraktionen entstehen, bleiben hiervon unberührt."

Das mag da zwar drin stehen, aber wenn 4-5 Hauptattraktionen ausfallen, ist das sehr wohl ein Mangel. Von "einzeln" kann man dann nicht mehr sprechen, insbesondere wenn es keinen adäquaten Ersatz gibt. BM, Fly, Taron, Chiapas und Talocan, teilweise die Winjas... was muss denn noch alles still stehen? Wegen Colorado und CB allein kommen die Leute nicht in den Park.  

 

Es ist schade, wenn man erst seine Ellbogen ausfahren muss, aber der Park kann einem mit Sicherheit irgendwie entgegenkommen. Außerdem: Fragen kostet nichts.

@hag Korrekt. Nicht alles, was in AGB und Nutzungsbedingungen steht ist zwingend rechtskräftig. Mit einzelnen Attraktionsausfällen muss man sich wohl abfinden, auch wenn es die Lieblingsattraktion, die Neuheit oder der alleinige Anreisegrund ist. Wenn aber der halbe Park ausfällt, dann ist das definitiv ein Mangel mit dem der Kunde gegenüber dem Park Ansprüche begründen kann. Eine feste Grenze gibt es dafür aber nicht. Ich fürchte man muss sich dann selbst melden und von der Parkseite aus ist das so auch Nachvollziehbar. Im Interesse der Kundenzufriedenheit wird der Park im Einzelfall aber bestimmt auch bemüht sein, eine gute Lösung zu finden.

Hallo Karin, 

 

möchtest du das

 

a) mit dem Gäste-Service vorab per Mail  oder telefonisch klären, um ggf. zu erzielen ein tagesdatiertes Ticket umzudatieren

oder

2. fahrt ihr auf jeden Fall und wollt es vor Ort im Park klären? 
 

Sollte 2. der Fall sein, dann würde ich einfach an dem Tag schauen, welche Attraktionen betroffen sind und wie arg es dich einschränkt und ärgert. 
 

Den Gäste-Service kenne ich bis jetzt nur überaus freundlich und sehr besucherorientiert! Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort mit der AGB-Keule geschwungen wird, zumal die Kritik bei mehreren Ausfällen durchaus berechtigt ist. 
 

Falls nichts dabei rum kommen sollte, habt ihr zumindest gefragt und macht das Beste draus 😊
 

Viel Spaß im Park! 
 

 

 

 

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