Reputationsaktivität
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TheDarkKyll hat auf Rent2000 in [Berlin] Residenz TheaterWas erwartet man? Eine Nobelpreisverdächtige Hochglanz-Naturdokumentation über Mäuse???
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von talocanfan in [Phantasialand] Vergünstigte Karten / SonderaktionenBin ich froh, dass ich keine Newsletter und Werbemails vom Phantasialand erhalte. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von talocanfan in Sommersaison 2026Das ist so mit einer der Punkte, die ich bei dem Park mit den besten Attraktionen, Themenwelten, der besten Immersion (...) nicht verstehe.
Auf der einen Seite haben wir super gestaltete Themenbereiche wie Rookburgh, Klugheim oder Mexico, auf der anderen Seite ist dann das regelmäßige Staubwischen oder die allgemeine Pflege scheinbar zu viel Aufwand. Aber vielleicht ist es auch der weltbeste Staubteppich? 🤔
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Phantasiafreak92 in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas Ende von der Ode des Speiseeises wird bei mir vielmehr darin liegen, dass falls es mich nach einem Softeis gelüstet, ich zur Gourmetlokalität zur "Goldenen Möwe" oder zum "Fleischstullenkönig" mit meinem motorisierten Ross einkehren werde und dort eine dieser schmackhaften Speisen mit Talern erwerbe. Den entsprechenden Obolus wird der Fürst des Landes von Phantasia hierbei nicht einstreichen, da er mich mit seiner Zunge gleich einem maschinell hergestellten Papyrusimitat tangieren darf. 😉
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von bratcurry in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas sind Kinderbecher vom Preis? Also 10 Euro für ne Portion Softeis, ich weiß nicht, aber das wäre ich nicht Mal bereit für eine Erwachsenenportion zu zahlen. 😱
Ich will mir gar nicht vorstellen, was ein Erwachsenenbecher Softeis kosten würde. Aber den wird es ja eh nicht geben. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von bratcurry in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas Ende von der Ode des Speiseeises wird bei mir vielmehr darin liegen, dass falls es mich nach einem Softeis gelüstet, ich zur Gourmetlokalität zur "Goldenen Möwe" oder zum "Fleischstullenkönig" mit meinem motorisierten Ross einkehren werde und dort eine dieser schmackhaften Speisen mit Talern erwerbe. Den entsprechenden Obolus wird der Fürst des Landes von Phantasia hierbei nicht einstreichen, da er mich mit seiner Zunge gleich einem maschinell hergestellten Papyrusimitat tangieren darf. 😉
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Mc_Ohm in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas sind Kinderbecher vom Preis? Also 10 Euro für ne Portion Softeis, ich weiß nicht, aber das wäre ich nicht Mal bereit für eine Erwachsenenportion zu zahlen. 😱
Ich will mir gar nicht vorstellen, was ein Erwachsenenbecher Softeis kosten würde. Aber den wird es ja eh nicht geben. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von bratcurry in [Berlin] Residenz TheaterVielleicht gehört die ja auch zur geheimen After-Work-Disco für Mitarbeiter? 😏
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TheDarkKyll hat auf flaffstar in Neu 20XX: Spekulationen/WünscheDie Von dir genannten Wartebereiche sind auch aus den 80ern 😅 in 40 Jahren hat sich viel getan in den Themenparks.
Klar die Kulinarik ist im Phantasialand um Welten besser, aber so langsam hab ich das Gefühl man verrennt sich da auch ein bisschen zu sehr drin. Die meisten Besucher im freizeitparks wollen was schnelles auf die Hand - was im besten Falle auch noch gut schmeckt.
Im Phantasialand fehlt es demnach einfach auch an "normalen" Snacks und viele haben mittlerweile Probleme etwas auf die schnelle zu finden. Kein Wunder dass die Foccacia Bude und die Berliner Wurst immer meterlange Schlangen haben.
So toll ich die Gastro finde, muss man den Gast dazu zwingen, was ausgefallenes zu bestellen? Was ist daran so schlimm wenn Erwachsene Menschen "comfort food" haben möchten?
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Frisbee in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas sind Kinderbecher vom Preis? Also 10 Euro für ne Portion Softeis, ich weiß nicht, aber das wäre ich nicht Mal bereit für eine Erwachsenenportion zu zahlen. 😱
Ich will mir gar nicht vorstellen, was ein Erwachsenenbecher Softeis kosten würde. Aber den wird es ja eh nicht geben. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Frisbee in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesMan muss grundlegend unterscheiden, um was es sich beim Vorgang des Kaufvertrags handelt:
Wenn Herr Schmitz zum Beispiel als Privatperson bei der Tischlerei Müller eine Anfrage per eMail einreicht über 10 neue Fenster für sein Haus, dann schickt die Firma Müller ihm ein entsprechendes Angebot zu. Hierbei ist klar der Adressat des Angebots geregelt, nämlich Herr Schmitz, Angebotssteller ist in dem Fall Firma Müller.
Beim Fall von Speisekarten oder Angebotsblättchen, wie sie in der Wochenzeitung sind, hast du allerdings keinen festen Adressaten. Diese richten sich an die Öffentlichkeit und dienen somit lediglich als eine sogenannte Anpreisung. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein rechtsverbindliches Angebot. Das gesamte Prozedere kannst du dir in etwa wie einen Marktschreier im Mittelalter vorstellen, der über den gesamten Marktplatz "Äpfel, kauft meine Äpfel, nur 2 Schillinge das Kilogramm!" brüllt. Auch hier preist er seine Waren nur an, einen festen Käufer hat er hierbei nicht im Auge. Und genau so ist es auch bei Speisekarten. Der Kunde betritt mit dem Interesse, etwas zu speisen, das Restaurant. Er liest die Speisekarte und anhand der Anpreisungen entscheidet er sich dann, dass er gerne das Schweineschnitzel mit Pommes und Salat gerne hätte. In dem Fall macht er eben dem Gastronom das Angebot, dass er unter den in der Anpreisung vorliegenden Informationen gerne die Dienstleistung erwerben würde.
Genau so ist es übrigens auch im Alltag:
Erst wenn der Kunde ins Geschäft kommt, an die Kasse mit dem Produkt geht und dieses kauft, macht tatsächlich der Kunde das eigentliche Angebot. So ist es übrigens bei jedem Artikel in Supermärkten geregelt. Ich als Kunde mache dem Verkäufer das Angebot, die Ware zu kaufen. Hier kommt auch wieder der Punkt oben zum Tragen: Durch mich als Kunden, der das Kaufangebot oder besser noch die Willenserklärung für den Kauf macht, kommen erst die beiden Parteien des Kaufvertrages zustande. Vorher gibt es einfach keinen festgelegten Käufer. Der Kunde muss hier auch nicht verbal äußern, dass er das Produkt kaufen will, durch das Auflegen der Ware aufs Kassenband oder das Hinlegen am Kassenbereich tätigt er eben dieses Angebot, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung.
Aber: Das alles sollte uns nicht davon ablenken, dass das Phantasialand im Phenies
hat, es aber nur an Kinder verkaufen will. Die Wörter "potent" und "Softeismaschine" liest man auch nicht oft zusammen.Von Logik brauchen wir beim Phenies echt nicht sprechen, gerade was die Reinigung angeht, wäre es eigentlich sinnvoller auf mehr Warenumsatz wert zu legen beim Thema Softeis. Bleibt den Erwachsenen wohl nichts übrig als auf dem Rückweg einen McFlurry oder McSundae bei der Goldenen Möwe zu holen. Den Blick des Kindes, wenn der Vater sagt: "Nein, du hast dein Softeis schon im Phantasialand bekommen, jetzt bin ich dran." - wahrscheinlich unbezahlbar. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von MortenV in [Berlin] Residenz TheaterVielleicht gehört die ja auch zur geheimen After-Work-Disco für Mitarbeiter? 😏
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von MortenV in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas sind Kinderbecher vom Preis? Also 10 Euro für ne Portion Softeis, ich weiß nicht, aber das wäre ich nicht Mal bereit für eine Erwachsenenportion zu zahlen. 😱
Ich will mir gar nicht vorstellen, was ein Erwachsenenbecher Softeis kosten würde. Aber den wird es ja eh nicht geben. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Lechiii in [Berlin] Residenz TheaterVielleicht gehört die ja auch zur geheimen After-Work-Disco für Mitarbeiter? 😏
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TheDarkKyll hat auf Lechiii in [Berlin] Residenz TheaterDafür muss die auch mal genutzt werden 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von EP_Daniel in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas sind Kinderbecher vom Preis? Also 10 Euro für ne Portion Softeis, ich weiß nicht, aber das wäre ich nicht Mal bereit für eine Erwachsenenportion zu zahlen. 😱
Ich will mir gar nicht vorstellen, was ein Erwachsenenbecher Softeis kosten würde. Aber den wird es ja eh nicht geben. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Mümpfchen in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas sind Kinderbecher vom Preis? Also 10 Euro für ne Portion Softeis, ich weiß nicht, aber das wäre ich nicht Mal bereit für eine Erwachsenenportion zu zahlen. 😱
Ich will mir gar nicht vorstellen, was ein Erwachsenenbecher Softeis kosten würde. Aber den wird es ja eh nicht geben. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Philicious in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesMan muss grundlegend unterscheiden, um was es sich beim Vorgang des Kaufvertrags handelt:
Wenn Herr Schmitz zum Beispiel als Privatperson bei der Tischlerei Müller eine Anfrage per eMail einreicht über 10 neue Fenster für sein Haus, dann schickt die Firma Müller ihm ein entsprechendes Angebot zu. Hierbei ist klar der Adressat des Angebots geregelt, nämlich Herr Schmitz, Angebotssteller ist in dem Fall Firma Müller.
Beim Fall von Speisekarten oder Angebotsblättchen, wie sie in der Wochenzeitung sind, hast du allerdings keinen festen Adressaten. Diese richten sich an die Öffentlichkeit und dienen somit lediglich als eine sogenannte Anpreisung. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein rechtsverbindliches Angebot. Das gesamte Prozedere kannst du dir in etwa wie einen Marktschreier im Mittelalter vorstellen, der über den gesamten Marktplatz "Äpfel, kauft meine Äpfel, nur 2 Schillinge das Kilogramm!" brüllt. Auch hier preist er seine Waren nur an, einen festen Käufer hat er hierbei nicht im Auge. Und genau so ist es auch bei Speisekarten. Der Kunde betritt mit dem Interesse, etwas zu speisen, das Restaurant. Er liest die Speisekarte und anhand der Anpreisungen entscheidet er sich dann, dass er gerne das Schweineschnitzel mit Pommes und Salat gerne hätte. In dem Fall macht er eben dem Gastronom das Angebot, dass er unter den in der Anpreisung vorliegenden Informationen gerne die Dienstleistung erwerben würde.
Genau so ist es übrigens auch im Alltag:
Erst wenn der Kunde ins Geschäft kommt, an die Kasse mit dem Produkt geht und dieses kauft, macht tatsächlich der Kunde das eigentliche Angebot. So ist es übrigens bei jedem Artikel in Supermärkten geregelt. Ich als Kunde mache dem Verkäufer das Angebot, die Ware zu kaufen. Hier kommt auch wieder der Punkt oben zum Tragen: Durch mich als Kunden, der das Kaufangebot oder besser noch die Willenserklärung für den Kauf macht, kommen erst die beiden Parteien des Kaufvertrages zustande. Vorher gibt es einfach keinen festgelegten Käufer. Der Kunde muss hier auch nicht verbal äußern, dass er das Produkt kaufen will, durch das Auflegen der Ware aufs Kassenband oder das Hinlegen am Kassenbereich tätigt er eben dieses Angebot, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung.
Aber: Das alles sollte uns nicht davon ablenken, dass das Phantasialand im Phenies
hat, es aber nur an Kinder verkaufen will. Die Wörter "potent" und "Softeismaschine" liest man auch nicht oft zusammen.Von Logik brauchen wir beim Phenies echt nicht sprechen, gerade was die Reinigung angeht, wäre es eigentlich sinnvoller auf mehr Warenumsatz wert zu legen beim Thema Softeis. Bleibt den Erwachsenen wohl nichts übrig als auf dem Rückweg einen McFlurry oder McSundae bei der Goldenen Möwe zu holen. Den Blick des Kindes, wenn der Vater sagt: "Nein, du hast dein Softeis schon im Phantasialand bekommen, jetzt bin ich dran." - wahrscheinlich unbezahlbar. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Alax in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas Ende von der Ode des Speiseeises wird bei mir vielmehr darin liegen, dass falls es mich nach einem Softeis gelüstet, ich zur Gourmetlokalität zur "Goldenen Möwe" oder zum "Fleischstullenkönig" mit meinem motorisierten Ross einkehren werde und dort eine dieser schmackhaften Speisen mit Talern erwerbe. Den entsprechenden Obolus wird der Fürst des Landes von Phantasia hierbei nicht einstreichen, da er mich mit seiner Zunge gleich einem maschinell hergestellten Papyrusimitat tangieren darf. 😉
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Mümpfchen in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesDas Ende von der Ode des Speiseeises wird bei mir vielmehr darin liegen, dass falls es mich nach einem Softeis gelüstet, ich zur Gourmetlokalität zur "Goldenen Möwe" oder zum "Fleischstullenkönig" mit meinem motorisierten Ross einkehren werde und dort eine dieser schmackhaften Speisen mit Talern erwerbe. Den entsprechenden Obolus wird der Fürst des Landes von Phantasia hierbei nicht einstreichen, da er mich mit seiner Zunge gleich einem maschinell hergestellten Papyrusimitat tangieren darf. 😉
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Mc_Ohm in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesMan muss grundlegend unterscheiden, um was es sich beim Vorgang des Kaufvertrags handelt:
Wenn Herr Schmitz zum Beispiel als Privatperson bei der Tischlerei Müller eine Anfrage per eMail einreicht über 10 neue Fenster für sein Haus, dann schickt die Firma Müller ihm ein entsprechendes Angebot zu. Hierbei ist klar der Adressat des Angebots geregelt, nämlich Herr Schmitz, Angebotssteller ist in dem Fall Firma Müller.
Beim Fall von Speisekarten oder Angebotsblättchen, wie sie in der Wochenzeitung sind, hast du allerdings keinen festen Adressaten. Diese richten sich an die Öffentlichkeit und dienen somit lediglich als eine sogenannte Anpreisung. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein rechtsverbindliches Angebot. Das gesamte Prozedere kannst du dir in etwa wie einen Marktschreier im Mittelalter vorstellen, der über den gesamten Marktplatz "Äpfel, kauft meine Äpfel, nur 2 Schillinge das Kilogramm!" brüllt. Auch hier preist er seine Waren nur an, einen festen Käufer hat er hierbei nicht im Auge. Und genau so ist es auch bei Speisekarten. Der Kunde betritt mit dem Interesse, etwas zu speisen, das Restaurant. Er liest die Speisekarte und anhand der Anpreisungen entscheidet er sich dann, dass er gerne das Schweineschnitzel mit Pommes und Salat gerne hätte. In dem Fall macht er eben dem Gastronom das Angebot, dass er unter den in der Anpreisung vorliegenden Informationen gerne die Dienstleistung erwerben würde.
Genau so ist es übrigens auch im Alltag:
Erst wenn der Kunde ins Geschäft kommt, an die Kasse mit dem Produkt geht und dieses kauft, macht tatsächlich der Kunde das eigentliche Angebot. So ist es übrigens bei jedem Artikel in Supermärkten geregelt. Ich als Kunde mache dem Verkäufer das Angebot, die Ware zu kaufen. Hier kommt auch wieder der Punkt oben zum Tragen: Durch mich als Kunden, der das Kaufangebot oder besser noch die Willenserklärung für den Kauf macht, kommen erst die beiden Parteien des Kaufvertrages zustande. Vorher gibt es einfach keinen festgelegten Käufer. Der Kunde muss hier auch nicht verbal äußern, dass er das Produkt kaufen will, durch das Auflegen der Ware aufs Kassenband oder das Hinlegen am Kassenbereich tätigt er eben dieses Angebot, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung.
Aber: Das alles sollte uns nicht davon ablenken, dass das Phantasialand im Phenies
hat, es aber nur an Kinder verkaufen will. Die Wörter "potent" und "Softeismaschine" liest man auch nicht oft zusammen.Von Logik brauchen wir beim Phenies echt nicht sprechen, gerade was die Reinigung angeht, wäre es eigentlich sinnvoller auf mehr Warenumsatz wert zu legen beim Thema Softeis. Bleibt den Erwachsenen wohl nichts übrig als auf dem Rückweg einen McFlurry oder McSundae bei der Goldenen Möwe zu holen. Den Blick des Kindes, wenn der Vater sagt: "Nein, du hast dein Softeis schon im Phantasialand bekommen, jetzt bin ich dran." - wahrscheinlich unbezahlbar. 😂
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TheDarkKyll hat auf MortenV in Neu 20XX: Spekulationen/WünscheWobei gerade der Feng Ju Palace zeigt, wie man es beim Geschichten erzählen nicht machen sollte.
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von Mümpfchen in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesMan muss grundlegend unterscheiden, um was es sich beim Vorgang des Kaufvertrags handelt:
Wenn Herr Schmitz zum Beispiel als Privatperson bei der Tischlerei Müller eine Anfrage per eMail einreicht über 10 neue Fenster für sein Haus, dann schickt die Firma Müller ihm ein entsprechendes Angebot zu. Hierbei ist klar der Adressat des Angebots geregelt, nämlich Herr Schmitz, Angebotssteller ist in dem Fall Firma Müller.
Beim Fall von Speisekarten oder Angebotsblättchen, wie sie in der Wochenzeitung sind, hast du allerdings keinen festen Adressaten. Diese richten sich an die Öffentlichkeit und dienen somit lediglich als eine sogenannte Anpreisung. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein rechtsverbindliches Angebot. Das gesamte Prozedere kannst du dir in etwa wie einen Marktschreier im Mittelalter vorstellen, der über den gesamten Marktplatz "Äpfel, kauft meine Äpfel, nur 2 Schillinge das Kilogramm!" brüllt. Auch hier preist er seine Waren nur an, einen festen Käufer hat er hierbei nicht im Auge. Und genau so ist es auch bei Speisekarten. Der Kunde betritt mit dem Interesse, etwas zu speisen, das Restaurant. Er liest die Speisekarte und anhand der Anpreisungen entscheidet er sich dann, dass er gerne das Schweineschnitzel mit Pommes und Salat gerne hätte. In dem Fall macht er eben dem Gastronom das Angebot, dass er unter den in der Anpreisung vorliegenden Informationen gerne die Dienstleistung erwerben würde.
Genau so ist es übrigens auch im Alltag:
Erst wenn der Kunde ins Geschäft kommt, an die Kasse mit dem Produkt geht und dieses kauft, macht tatsächlich der Kunde das eigentliche Angebot. So ist es übrigens bei jedem Artikel in Supermärkten geregelt. Ich als Kunde mache dem Verkäufer das Angebot, die Ware zu kaufen. Hier kommt auch wieder der Punkt oben zum Tragen: Durch mich als Kunden, der das Kaufangebot oder besser noch die Willenserklärung für den Kauf macht, kommen erst die beiden Parteien des Kaufvertrages zustande. Vorher gibt es einfach keinen festgelegten Käufer. Der Kunde muss hier auch nicht verbal äußern, dass er das Produkt kaufen will, durch das Auflegen der Ware aufs Kassenband oder das Hinlegen am Kassenbereich tätigt er eben dieses Angebot, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung.
Aber: Das alles sollte uns nicht davon ablenken, dass das Phantasialand im Phenies
hat, es aber nur an Kinder verkaufen will. Die Wörter "potent" und "Softeismaschine" liest man auch nicht oft zusammen.Von Logik brauchen wir beim Phenies echt nicht sprechen, gerade was die Reinigung angeht, wäre es eigentlich sinnvoller auf mehr Warenumsatz wert zu legen beim Thema Softeis. Bleibt den Erwachsenen wohl nichts übrig als auf dem Rückweg einen McFlurry oder McSundae bei der Goldenen Möwe zu holen. Den Blick des Kindes, wenn der Vater sagt: "Nein, du hast dein Softeis schon im Phantasialand bekommen, jetzt bin ich dran." - wahrscheinlich unbezahlbar. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von bratcurry in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesMan muss grundlegend unterscheiden, um was es sich beim Vorgang des Kaufvertrags handelt:
Wenn Herr Schmitz zum Beispiel als Privatperson bei der Tischlerei Müller eine Anfrage per eMail einreicht über 10 neue Fenster für sein Haus, dann schickt die Firma Müller ihm ein entsprechendes Angebot zu. Hierbei ist klar der Adressat des Angebots geregelt, nämlich Herr Schmitz, Angebotssteller ist in dem Fall Firma Müller.
Beim Fall von Speisekarten oder Angebotsblättchen, wie sie in der Wochenzeitung sind, hast du allerdings keinen festen Adressaten. Diese richten sich an die Öffentlichkeit und dienen somit lediglich als eine sogenannte Anpreisung. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein rechtsverbindliches Angebot. Das gesamte Prozedere kannst du dir in etwa wie einen Marktschreier im Mittelalter vorstellen, der über den gesamten Marktplatz "Äpfel, kauft meine Äpfel, nur 2 Schillinge das Kilogramm!" brüllt. Auch hier preist er seine Waren nur an, einen festen Käufer hat er hierbei nicht im Auge. Und genau so ist es auch bei Speisekarten. Der Kunde betritt mit dem Interesse, etwas zu speisen, das Restaurant. Er liest die Speisekarte und anhand der Anpreisungen entscheidet er sich dann, dass er gerne das Schweineschnitzel mit Pommes und Salat gerne hätte. In dem Fall macht er eben dem Gastronom das Angebot, dass er unter den in der Anpreisung vorliegenden Informationen gerne die Dienstleistung erwerben würde.
Genau so ist es übrigens auch im Alltag:
Erst wenn der Kunde ins Geschäft kommt, an die Kasse mit dem Produkt geht und dieses kauft, macht tatsächlich der Kunde das eigentliche Angebot. So ist es übrigens bei jedem Artikel in Supermärkten geregelt. Ich als Kunde mache dem Verkäufer das Angebot, die Ware zu kaufen. Hier kommt auch wieder der Punkt oben zum Tragen: Durch mich als Kunden, der das Kaufangebot oder besser noch die Willenserklärung für den Kauf macht, kommen erst die beiden Parteien des Kaufvertrages zustande. Vorher gibt es einfach keinen festgelegten Käufer. Der Kunde muss hier auch nicht verbal äußern, dass er das Produkt kaufen will, durch das Auflegen der Ware aufs Kassenband oder das Hinlegen am Kassenbereich tätigt er eben dieses Angebot, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung.
Aber: Das alles sollte uns nicht davon ablenken, dass das Phantasialand im Phenies
hat, es aber nur an Kinder verkaufen will. Die Wörter "potent" und "Softeismaschine" liest man auch nicht oft zusammen.Von Logik brauchen wir beim Phenies echt nicht sprechen, gerade was die Reinigung angeht, wäre es eigentlich sinnvoller auf mehr Warenumsatz wert zu legen beim Thema Softeis. Bleibt den Erwachsenen wohl nichts übrig als auf dem Rückweg einen McFlurry oder McSundae bei der Goldenen Möwe zu holen. Den Blick des Kindes, wenn der Vater sagt: "Nein, du hast dein Softeis schon im Phantasialand bekommen, jetzt bin ich dran." - wahrscheinlich unbezahlbar. 😂
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TheDarkKyll hat eine Reaktion von UP87 in [Fantasy] Phenie's Shakes & PancakesMan muss grundlegend unterscheiden, um was es sich beim Vorgang des Kaufvertrags handelt:
Wenn Herr Schmitz zum Beispiel als Privatperson bei der Tischlerei Müller eine Anfrage per eMail einreicht über 10 neue Fenster für sein Haus, dann schickt die Firma Müller ihm ein entsprechendes Angebot zu. Hierbei ist klar der Adressat des Angebots geregelt, nämlich Herr Schmitz, Angebotssteller ist in dem Fall Firma Müller.
Beim Fall von Speisekarten oder Angebotsblättchen, wie sie in der Wochenzeitung sind, hast du allerdings keinen festen Adressaten. Diese richten sich an die Öffentlichkeit und dienen somit lediglich als eine sogenannte Anpreisung. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein rechtsverbindliches Angebot. Das gesamte Prozedere kannst du dir in etwa wie einen Marktschreier im Mittelalter vorstellen, der über den gesamten Marktplatz "Äpfel, kauft meine Äpfel, nur 2 Schillinge das Kilogramm!" brüllt. Auch hier preist er seine Waren nur an, einen festen Käufer hat er hierbei nicht im Auge. Und genau so ist es auch bei Speisekarten. Der Kunde betritt mit dem Interesse, etwas zu speisen, das Restaurant. Er liest die Speisekarte und anhand der Anpreisungen entscheidet er sich dann, dass er gerne das Schweineschnitzel mit Pommes und Salat gerne hätte. In dem Fall macht er eben dem Gastronom das Angebot, dass er unter den in der Anpreisung vorliegenden Informationen gerne die Dienstleistung erwerben würde.
Genau so ist es übrigens auch im Alltag:
Erst wenn der Kunde ins Geschäft kommt, an die Kasse mit dem Produkt geht und dieses kauft, macht tatsächlich der Kunde das eigentliche Angebot. So ist es übrigens bei jedem Artikel in Supermärkten geregelt. Ich als Kunde mache dem Verkäufer das Angebot, die Ware zu kaufen. Hier kommt auch wieder der Punkt oben zum Tragen: Durch mich als Kunden, der das Kaufangebot oder besser noch die Willenserklärung für den Kauf macht, kommen erst die beiden Parteien des Kaufvertrages zustande. Vorher gibt es einfach keinen festgelegten Käufer. Der Kunde muss hier auch nicht verbal äußern, dass er das Produkt kaufen will, durch das Auflegen der Ware aufs Kassenband oder das Hinlegen am Kassenbereich tätigt er eben dieses Angebot, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung.
Aber: Das alles sollte uns nicht davon ablenken, dass das Phantasialand im Phenies
hat, es aber nur an Kinder verkaufen will. Die Wörter "potent" und "Softeismaschine" liest man auch nicht oft zusammen.Von Logik brauchen wir beim Phenies echt nicht sprechen, gerade was die Reinigung angeht, wäre es eigentlich sinnvoller auf mehr Warenumsatz wert zu legen beim Thema Softeis. Bleibt den Erwachsenen wohl nichts übrig als auf dem Rückweg einen McFlurry oder McSundae bei der Goldenen Möwe zu holen. Den Blick des Kindes, wenn der Vater sagt: "Nein, du hast dein Softeis schon im Phantasialand bekommen, jetzt bin ich dran." - wahrscheinlich unbezahlbar. 😂