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Erlebnis-Pass / Premium-Pass


zeezer

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Am 07/10/2016 um 10:50 schrieb Phanta-Fan:

 

 

Hab mal ne Frage zum EP: Wenn ich meinen und den meiner Kinder (Teenager- und Kids-Paß) im Park verlängern möchte, reicht es aus wenn ich die alten Pässe (die bis dato noch gültig sind) vorlege oder muss ich wieder Personalausweise der Kinder und mir vorlegen???

Ausweis des Kindes muss man bei Erstantrag NICHT vorlegen (war jedenfalls letzen Samstag so).

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Das Phantasialand stellt die Erlebnispässe auf gutes Vertrauen aus. Der Park möchte etwas verkaufen, die Gegenseite möchte zahlen, also wieso das Ganze verkomplizieren.

Auf der anderen Seite muss man wissen, dass ausser der executiven Behörden niemand einen Ausweis verlangen darf. Allerdings an den Kassen im Phantasialand machen wir Eltern das auf freiwilliger Basis.

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Das Phantasialand stellt die Erlebnispässe auf gutes Vertrauen aus. Der Park möchte etwas verkaufen, die Gegenseite möchte zahlen, also wieso das Ganze verkomplizieren.
Auf der anderen Seite muss man wissen, dass ausser der executiven Behörden niemand einen Ausweis verlangen darf. Allerdings an den Kassen im Phantasialand machen wir Eltern das auf freiwilliger Basis.


Richtig ist sicherlich, dass das Phantasialand nicht einfach so auf dich zukommen und die Vorlage Personalausweis verlangen kann. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Gehst du aber einen privatrechtlichen Vertrag ein, wo in den Bedingungen steht, dass du einen amtlichen Ausweis/Altersnachweis oder ähnliches vorlegen muss, gibt es diese privatrechtliche Grundlage / Verpflichtung dazu. Wenn du dem nicht zustimmst, kommt der Vertrag nicht zu stande bzw. bekommt ein Kind bei nicht nachgewiesenem Alter nicht die vergünstigten Preise.

Grusd
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  • 2 Wochen später...

Wir fahren am nächsten Wochenende ins Phantasialand und möchten uns EPs holen.

Unser Sohn hat am Samstag Geburtstag - würde es irgendeinen Sinn machen, dass er an dem Tag kostenlos in den Park geht?

Wenn wir dann den EP holen zahlen wir ja doch den vollen Preis für ihn, während bei meinem Mann und mir der Tageseintritt dann ja von EP Preis abgezogen wird, oder liege ich da falsch?

 

LG Fantissifee

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Aber ist das nciht egal? Wenn ihr den EP für euren Sohn einen Tag später holt, zahlt ihr doch auch den vollen Preis. Ihr zahlt immer den vollen Preis, habt aber dafür ab dem Zeitpunkt freien Eintritt.

Nur weil der Tageseintritt davon abgezogen wird, heißt das ja nciht, dass ihr den nciht bezahlen müsst :wacko:

 

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Zitat

** Bitte beachten Sie: sämtliche Rabatte sind nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Sonderpreisen. Die Rabatte gelten nicht an Silvester und für Winter- und Weihnachtsangebote sowie Weihnachtsfeiern.

 

Da steht "WeihnachtsFEIERN". Und es handelt sich bei dem Ausschluss um die mit den EP verknüpften Rabatte, nicht um die Gültigkeit des EP selbst.

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