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Hallo zusammen,

 

beim Gästeservice sagte man mir, dass man mit dem EP einmal pro Kalenderjahr in den Europapark, Efteling etc. darf. Bedeutet das, wenn ich meinen EP im November 2018 gekauft  habe, dass ich dann theoretisch im Jahr 2018 und 2019 jeweils einmal die Parks besuchen darf? Oder gibt es da irgendeine Regel, die das verbietet?

 

Der Mitarbeiter war sich da selbst nicht 100%ig sicher, daher wollte ich mal nach euren Erfahrungen fragen...

 

 

Viele Grüße

vor 1 Minute schrieb JayPeck:

So ist es. Einmal pro Kalenderjahr. Du kannst also 2018 und 2019 innerhalb des Gültigkeitszeitraums in die Partnerparks. Das wurde erst vor einigen Monaten geändert. Daher vermutlich die Unsicherheit.

Alles klar! Danke dir :)

DIE Frage die sich ja dann stellt ist nur wie wird eine Verlängerung des EP gewertet? Kann man dann mit dem "neuen" EP wieder 2019 (ein 2. Mal) in den Efteling oder ist mit dem Frühjahresbesuch der Bonus abgegolten!???

vor einer Stunde schrieb Andrea:

Die Frage habe ich mir nämlich auch gestellt. Ich vermute mal, das man mit dem neu ausgestellten EP von 2019 ( den wir ja Ende Mai kaufen) nämlich nicht mehr rein darf.Letzten Ende bleibt es nämlich doch bei 1 mal pro Jahr. Wir haben es im Europapark vor 2 Jahren ausprobiert, der neue Pass wurde nicht akzeptiert, da wir mit dem alten Pass in dem Jahr schon da waren. Wir konnten den einmaligen Eintritt erst für das nächste Kalenderjahr einlösen, Gott sei Dank, derEP ging bis Juni.  Ich habe eine Anfrage im Gästeservice gestellt, sobald ich eine Antwort habe, melde ich mich.

Wenn man sich den EP aber nur jedes zweite Jahr zur Jahresmitte holt, könnte man das System schon sehr ausnutzen. Zwar hat man dann 1 Jahr Pause, aber in der Zeit könnte man ja andere Parks benutzen oder von der 2 Tage - 1mal zahlen Aktion profitieren.

 

So als Beispiel:

Juli 2018 Karte geholt

2018: EP, Efteling, Phantasialand

2019: EP, Efteling, Phantasialand bis Ende Juni

Dann hätte man alleine mit den Eintritten von EP und Efteling den Preis schon fast raus :o

Verstehe ich das richtig, dass man tatsächlich in alle genannten Parks darf und nicht nur in einen? 

Diese Regelung ist relativ neu. Es gilt 1x pro Kalenderjahr in jeden Partnerpark. Das ist eindeutig.

 

Man kann natürlich versuchen, mit dem neuen, verlängerten EP einen weiteren Eintritt zu erhalten. Berechtigt ist man dazu jedoch nicht.

 

Wer die Laufzeiten clever wählt, kann dadurch mehr profitieren als bislang.

 

Soviel zu meinem Plan, meinen Erlebnis-Pass am 31.12. zu verlängern. Wenn ich dann Ende 2019 den Pass (wider Erwarten) nicht verlängern möchte, habe ich drei Parkbesuche weniger als wenn ich z.B. am 7.1. den Pass verlängere/erneuere.

Die Regelung 1x pro Erlebnis-Pass-Jahr finde ich klar nachvollziehbarer, auch wenn man diese Kalenderjahr-Regelung natürlich je nach EP-Zyklus ausnutzen kann.

vor 26 Minuten schrieb Andrea:

Natürlich darfst  in alle Partnerparks, beim Ep vom Phantasialnd sind es folgende Parks: Liseberg, Efteling, Europapark.

Danke für die Antwort, hatte es immer so gelesen, dass man sich einen von den dreien aussuchen muss. 

Zitat von https://www.phantasialand.de/de/park/erlebnis-pass/premium-pass/

 

Jeweils freier Eintritt in folgende Freizeitparks:

  • Europa-Park (D): Einmalig innerhalb der Sommer- oder Wintersaison, ausgenommen Premium-Pass 60+
  • Efteling (NL): Einmalig im Kalenderjahr
  • Liseberg (SWE): Einmalig innerhalb der Sommer- oder Wintersaison

 

 

Da scheint es also abhängig vom Park zu sein wie das gehandhabt wird mit den freien Zugängen.

 

Neue Preise übrigens, 49,50 Euro für die Erw. Tageskarte und 195 Euro für den normalen Premium Pass.

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