Die verzerrte Wahrnehmung hat derjenige, der meint, ein Anbieter sei aus irgendeinem Grund gesetzlich, moralisch oder aus sonstigen Gründen dazu verpflichtet, etwas für immer anzubieten, nur weil er es früher schon einmal angeboten hat.
Wenn der Malermeister aus welchem Grund auch immer umgeschult hat auf Installateur, dann ist das seine Entscheidung. Wenn ich ihn engstirnig immer weiter für Tapezierarbeiten bestelle ("du hast Malermeister gelernt, und in Wikipedia steht, dass Malermeister tapezieren können"), darf ich mich nicht wundern, wenn seine Arbeit immer schlechter wird. Ich kann ihn immer weiter bestellen und mich ärgern, oder ich sehe einfach ein, dass er seinen Schwerpunkt geändert hat.
Dieses Gewohnheitsrecht hast Du Dir ausgedacht. Das Angebot, was Du für das Geld bekommst, wird nicht von Wikipedia definiert, sondern vom Park. Und wenn ein Inklusivpreis-Freizeitpark sich dazu entschließt, eine Veranstaltung zu machen, während der die Fahrgeschäfte extra kosten, dann darf der das tun, einfach so. Die Entscheidung liegt auch hier beim Kunden, ob er das so noch nutzen möchte oder nicht. Natürlich steht es jedem frei, diese Veranstaltung dann doof zu finden, aber dann geht man da einfach nicht hin - stattdessen die Leute, die das nicht doof finden, als "Menschen mit verzerrter Wahrnehmung" zu bezeichnen, finde ich schon arg unter der Gürtellinie. Es gibt kein per Wikipedia verbrieftes Grundrecht auf "Taron im Dunkeln".
Von
mschmidke ·