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GA Bonn: Mit einem Arm nicht in die Achterbahn


mysteryDyne

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Artikel im General Anzeiger Bonn:

Mit einem Arm nicht in die Achterbahn

08.12.2016 BRÜHL/LOHMAR. Phantasialand-Besucherin Sandra Gerwing aus Lohmar wehrt sich dagegen, dass sie aufgrund ihrer Behinderung auf Fahrspaß im Brühler Freizeitpark verzichten soll. Weil sich die 35-Jährige nicht mit beiden Händen am Bügel festhalten kann, musste sie die Attraktion „Taron“ verlassen.

Für Sandra Gerwing ist es „nicht nachvollziehbar“. Die Lohmarerin liebt es, Achterbahn zu fahren. Doch das wurde ihr jetzt im Phantasialand untersagt. Von Geburt an fehle ihr der rechte Unterarm, schildert die 35-Jährige. Auf Fahrgeschäften – sei es im Brühler Park oder anderswo – habe das aber nie ein Problem dargestellt. Bis jetzt: Als sie vergangene Woche zum wiederholten Mal in der neuen Achterbahn „Taron“ saß, habe ein Mitarbeiter sie gebeten auszusteigen, „da ich nicht in der Lage sei, mich mit beiden Händen am Bügel festzuhalten.“

Beim Besucher-Service habe man ihr dann mitgeteilt, dass der Tüv ab diesem Jahr neue Bestimmungen hätte, „und dass so jemand wie ich mit keinem Fahrgeschäft dieser Art fahren dürfte.“ Daraufhin sei ihr der Eintritt erstattet worden, und sie habe den Park verlassen.

„Es kann nicht sein, dass es Voraussetzung ist, nur mitfahren zu dürfen, wenn man sich mit zwei Händen festhalten muss, denn dann müsste man generell die Sicherheit des Fahrgeschäftes infrage stellen“, meint die Lohmarerin.

Sie arbeite selbst in einer Einrichtung für Behinderte und findet: „So etwas darf nicht einfach so hingenommen werden.“ Schließlich sei immer von Barrierefreiheit die Rede. „Ich fahre für mein Leben gern Achterbahn“, macht sie deutlich, wie wichtig ihr das Thema ist: „Damit wird mir ein großes Stück Lebensqualität genommen und nicht nur mir, sondern auch allen anderen behinderten Menschen.“

Dem Parkdirektor des Phantasialands, Ralf-Richard Kenter, ist der Vorfall nicht bekannt. Es gebe nicht allgemein neue Tüv-Vorschriften, erklärt er, „sondern zu jeder Attraktion gibt es individuelle Nutzungsbestimmungen“. Für die neue Achterbahn „Taron“ gelte die klare Vorgabe vom Hersteller, „dass man sich mit beiden Händen festhalten können muss“, so Kenter. „Natürlich ist der Bügel per se geeignet, den Gast entsprechend sicher auf dem Sitz zu halten“, betont er.

Aber mit Blick auf die besondere Beschleunigung der Achterbahn gebe es die zusätzliche Regel, die genau kontrolliert werde. Dabei gehe es auch um Situationen, in denen es zu einer „Abweichung vom Soll“ komme – wenn etwa ein Stopp aus Sicherheitsgründen erforderlich werde.

In den Vorschriften für die Attraktion, die im Internet nachzulesen sind, ist der Hinweis „Bitte während der gesamten Fahrt gut festhalten“ zu finden. Das Hinausstrecken der Arme ist „streng verboten“. Auch Personen, die beispielsweise kleiner als 1,30 Meter sind, dürfen nicht mitfahren.

Grundsätzlich kontrolliere das Personal erkennbare Nutzungseinschränkungen sorgfältig, sagt Kenter. Im Fall von Sandra Gerwing sei der Umstand, dass ihr ein Unterarm fehle, vielleicht bei anderen Achterbahnen, an denen die spezielle Vorgabe zum Festhalten am Sicherheitsbügel nicht gelte, auch nicht in allen Fällen bemerkt worden. Die Angabe, dass sie zuvor schon auf anderen Achterbahnen und auch auf „Taron“ gefahren sei, sei für ihn nicht prüfbar.
„Die Sicherheit muss Vorrang haben“

Zu der Frage, welche Fahrgeschäfte die Lohmarerin denn künftig noch besuchen könne, wollte Kenter sich nicht äußern, da er die Besucherin und den Einzelfall nicht kenne. Grundsätzlich gelte, dass man als Mensch mit Behinderung damit rechnen müsse, die Fahrgeschäfte nicht nutzen zu können.

Eine einschlägige DIN- und europäische Norm stelle dazu klar, dass es sich nicht um Diskriminierung handle, wenn Ausschlüsse von Personen aus Sicherheitsgründen erfolgten, sagt Kenter. „Es tut mir von Herzen leid, aber es muss eine Grenze gezogen werden, wo die Sicherheit tangiert ist. Die Sicherheit muss Vorrang haben.“

Menschen mit Behinderung bekämen aber günstigeren und teils freien Eintritt in den Park, der auch Shows und Gastronomie biete. Zudem beträfen die Nutzungseinschränkungen verschiedene Personengruppen, betont der Parkdirektor: So sei die Körpergröße ein wichtiges Kriterium. Auch für Schwangere sowie Personen, die kürzlich eine Krankheit überstanden oder einen Herzschrittmacher hätten, kämen manche Attraktionen nicht infrage.

Er empfehle Menschen mit Behinderung, sich vor dem Besuch des Parks auf der Internetseite über die Sicherheitshinweise der einzelnen Fahrgeschäfte zu informieren. Es sei auch möglich, sich mit Fragen an die Hotline oder per Mail an den Park zu wenden. „Allerdings können wir keine medizinische Einschätzung eines Einzelnen vornehmen“, gibt er zu bedenken.

Gerwing habe richtig reagiert, dass sie sich an den Gästeservice gewandt habe. „Aber auch die Kollegen haben korrekt gehandelt. Auch indem sie ihr den Eintritt erstattet haben“, so Kenter: „Das ist eine Geste, mit der wir sagen möchten, dass wir sie nicht enttäuscht alleine lassen. Die Enttäuschung kann ich nachvollziehen, aber uns sind für einen sicheren Betrieb nun mal Grenzen gesetzt.“

Sandra Gerwing ist das zu „schwammig“. Sie verstehe, dass der Park sich absichern müsse, aber vorher dort anzurufen ohne sicher zu sein, ob sie dann wirklich ein bestimmtes Fahrgeschäft nutzen dürfe, sei keine Lösung.

Und wenn es ein Muss sei, sich auf „Taron“ mit beiden Händen festzuhalten, „dann müsste man auch allen das Fahren verbieten, die die Hände während der Fahrt in die Luft halten“, findet sie. „Ich kann mich damit nicht zufrieden geben.“ Sie habe bereits den Tüv angeschrieben und wolle „dran bleiben, damit ich und andere, die ähnliche Leiden haben, Achterbahn fahren dürfen.“ (Antje Jagodzinski)

 

http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/koeln-und-rheinland/Mit-einem-Arm-nicht-in-die-Achterbahn-article3422261.html

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Ob das ganze Sinn macht oder nicht... Solange der Tüv das für Taron so vorschreibt muss das PHL sich halt leider dran halten.
Ich könnte das ganze ja noch bei Schulter bügeln verstehen weil man ohne arme dort vielleicht schneller rauskommen könnte aber gerade bei Bügel wie Taron sie hat macht es ja eigentlich keinen Unterschied und die sind auch sowieso dafür ausgelegt, dass man sich nicht festhalten muss.

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Dann müssten 90 % von uns freihändig Fahrern Fahrverbot bekommen. Ich kann nachvollziehen das ein vollständig Gehbehinderter Mensch nicht mitfahren darf, da es die Möglichkeit gibt das schnell evakuiert werden muss. Diesen Fall hier kann ich nicht nachvollziehen!!!

 

Genauso wenig, nein ich bin kein Rasist, kann ich es nachvollziehen das Kopftücher aus religiösen Gründen anbehalten bleiben dürfen, diese können sich genauso verfangen wie ein Schal, der abgenommen werden muss.

 

 

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Nunja, ich kann die Frau, aber auch Maggus verstehen, irgendwo haben beide recht, zumindest in ihrer Sichtweise. Ich muss Maggus zustimmen, weil die Frau nicht in allen Situationen so reagieren kann mit festhalten, eben weil ihr ein Unterarm fehlt.

Nun, aber genau das sollte das Phl dann auch als Grund aufführen! Die Frau hat doch nur bei den ihr genannten Gründen gegenargumentiert, denn es heben so viele die Arme (ich ja auch) dass ich das Argument auch nicht hätte nachvollziehen können.

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Natürlich ist das ganze ärgerlich und natürlich sind dem Park da die Hände gebunden.

Der eigentlich Witz ist hier, dass sie vorher auf Taron fahren konnte, aber dann auf einmal nicht mehr. Wenn man sich schon mit der Durchsetzungen von Sicherheitsvorschriften verteidigt, dann sollte man diese auch konsequent von Anfang an durchziehen.

 

Das ganze erinnert mich an eine Reihe von Artikeln, die ich mal vor etwa einem Jahr gelesen habe, in denen ein blinder Mann verschiedene deutsche Parks besuchte und "geschaut" hat, wo er fahren darf und wo nicht. Das Fazit war, dass die Parks gerne Leute mit Behinderung fahren lassen (natürlich, sind ja auch zahlende Kunden) aber manchmal schlicht und ergreifend das von den TÜV Vorschriften versagt bekommen. Es war auch davon die Rede, dass man wohl dabei ist, die Rechtslinien umzuschreiben um sie behindertenfreundlicher zu machen. Natürlich besteht auch ein Unterschied darin, ob man blind ist, oder nur der Unterarm fehlt.

Wobei in diesem Fall ja scheinbar nicht der TÜV verantwortlich ist, sondern die Vorgaben vom Hersteller. Was genau sich der dabei gedacht hat, kann ich jetzt nicht nachvollziehen.

 

Noch was zum Schluss: Ich bin mir nicht sicher, ob der Vergleich mit Leuten, die ihre Arme während der Fahrt hochhalten, nicht hinkt. In den Vorschriften heißt es ja, laut Artikel, dass man sich festhalten können muss, nicht dass man es ständig tun muss. Ich denke mal, die meisten hier sind in der Lage, sich im Notfall am Bügel fest zu halten.

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vor 23 Minuten schrieb Herr Aquarium:

Natürlich ist das ganze ärgerlich und natürlich sind dem Park da die Hände gebunden.

Der eigentlich Witz ist hier, dass sie vorher auf Taron fahren konnte, aber dann auf einmal nicht mehr. Wenn man sich schon mit der Durchsetzungen von Sicherheitsvorschriften verteidigt, dann sollte man diese auch konsequent von Anfang an durchziehen.

 

Das ganze erinnert mich an eine Reihe von Artikeln, die ich mal vor etwa einem Jahr gelesen habe, in denen ein blinder Mann verschiedene deutsche Parks besuchte und "geschaut" hat, wo er fahren darf und wo nicht. Das Fazit war, dass die Parks gerne Leute mit Behinderung fahren lassen (natürlich, sind ja auch zahlende Kunden) aber manchmal schlicht und ergreifend das von den TÜV Vorschriften versagt bekommen. Es war auch davon die Rede, dass man wohl dabei ist, die Rechtslinien umzuschreiben um sie behindertenfreundlicher zu machen. Natürlich besteht auch ein Unterschied darin, ob man blind ist, oder nur der Unterarm fehlt.

Wobei in diesem Fall ja scheinbar nicht der TÜV verantwortlich ist, sondern die Vorgaben vom Hersteller. Was genau sich der dabei gedacht hat, kann ich jetzt nicht nachvollziehen.

 

Noch was zum Schluss: Ich bin mir nicht sicher, ob der Vergleich mit Leuten, die ihre Arme während der Fahrt hochhalten, nicht hinkt. In den Vorschriften heißt es ja, laut Artikel, dass man sich festhalten können muss, nicht dass man es ständig tun muss. Ich denke mal, die meisten hier sind in der Lage, sich im Notfall am Bügel fest zu halten.

 

 

Ja sicher, da steht man muss sich festhalten KÖNNEN. nur wie sinnig ist diese Vorschrift in Anbetracht der Tatsache, dass so viele freihändig fahren und sich die Dame ja auch durchaus mit einer Hand festhalten kann? Die Fahrsicherheit ist auch ohne festhalten gegeben. Gestern erst habe ich beobachtet, wie mehrere geistig behinderte Menschen gefahren sind, ich gönne ihnen dieses Spaß, keine Frage, aber können sie in jeder Situation immer absolut situationsgerecht handeln? Und ja, die haben wohl nen Betreuer dabei, aber der muss sich im Notfall dann um 2 Personen kümmern.

 

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vor 6 Minuten schrieb Pinselchen79:

nur wie sinnig ist diese Vorschrift in Anbetracht der Tatsache, dass so viele freihändig fahren und sich die Dame ja auch durchaus mit einer Hand festhalten kann? 

Sinnig ist das absolut nicht, da stimme ich zu. Gerade bei diesen Bügel sind die Hände nicht notwendig. Ich sagte ja auch, ich wüsste nicht, was man sich dabei gedacht hat.

Das mit der Gruppe ist interessant. Ich gehe mal schlicht und ergreifend davon aus, dass es manche Mitarbeiter mit den Vorschriften nicht so eng sehen wie andere.

 

Ich habe da auch nochmal nach den Artikeln gesucht, von denen ich sprach. Mittlerweile gibt es auch einen fürs Phantasialand.

http://www.parkerlebnis.de/phantasialand-als-blinder-test_31586.html

Bei ein paar Attraktionen war der blinde Herr in der Lage zu fahren, da die Mitarbeiter es nicht so genau nahmen. Ist interessant zu wissen, wie oft das überhaupt bemerkt wird. Wobei ich seine Behauptung, Blindheit sei keine körperliche Einschränkung, absolut nicht unterstützen kann.

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So ganz sinnvoll erscheint mir die Regelung nun auch nicht, aber das Problem ist auch, dass man bei so einem großen Betrieb nicht jeden Einzelfall individuell prüfen kann. Deswegen gibt es eben klare Vorschriften, die eingehalten werden, auch wenn sie nicht immer sinnvoll erscheinen. Manche Regelungen sind wahrscheinlich intern auch durchaus verständlich, erscheinen nur für uns unverständlich.

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Das ist ja ähnlich wie bei der 1,95 m Obergrenze: Der TÜV hat da die Grenze gesetzt, obwohl es am Ende ja nicht auf die Größe, sondern auf die Proportionen Beine <-> Oberkörper im jeweiligen Einzelfall ankommt. 

 

Ich führe als Beispiel ja immer gerne Efteling an: Dort sind fast alle Attraktionen so ausgestattet, dass diese auch von Behinderten (bis hin zu Rollstuhlfahrern!) genutzt werden können. Es gibt z.B. spezielle Evakuierungsgestelle bei den Achterbahnen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. 

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Bisher hatte man das ganze recht einfach geregelt:

- Personen dürfen eine Attraktion besuchen, wenn Sie diese auch selbstständig verlassen können

 

Seit kurzem scheint man da härtere Regeln eingeführt zu haben. Auch geistig behinderte Menschen, die körperlich ohne Probleme eine Attraktion verlassen könnten dürfen wohl nicht mehr alles fahren, wenn man den Beiträgen auf Facebook glauben schenkt.

 

Bei Taron kann ich es entfernt noch verstehen. Wenn man dort z.B. im zweiten Launch stehen bleibt, dann sollte man sich beim rausgehen mit dem linken Arm am Geländer festhalten können. Ansonsten läuft man nachher noch Gefahr in den Graben zu segeln...

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Mich stört bei der Sache noch was ganz Anderes: Verstehe ich das richtig, dass die besagte Regel nur im Internet zu finden ist? Wenn ja, finde ich das nicht gut. Wenn es wirklich um die Sicherheit geht, sollte sowas an der Attraktion ausgeschrieben sein. Ich meine, was ist denn, wenn jetzt jemand zwei Arme hat, aber einer davon ist nach nem Bruch noch recht frisch verheilt? Oder arthritisch? Oder eingeschränkt belastungsfähig? So jemand kann sich vielleicht auch nicht festhalten, wird aber wohl kaum drauf angesprochen (weil nicht sichtbar). Fliegt der dann im Zweifelsfall vom Wagen, wenn mal was ist? :unsure:

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Wir sind leider in unserer Gesellschaft noch nicht weit genug mit Barrierefreiheit. Manches geht leider auch nicht. Das Frau Gerwing einmal mitgefahren ist, kann passieren, den mal ehrlich, die Mitarbeiter sind schon ziemlich fixiert auf alle anderen losen Gegenständen zu achten und da schaut man einem nicht unbedingt auf die Hände, zumal die Technik heute schon so weit ist, das eine Plastik einem nicht sofort auffällt. Aufgrund der G-Kräfte und den Kurvenumschwüngen kann ich das aber Verstehen, dass es problematisch ist mit einer Armprotese. Vielleicht kann sie sich mit der Protese bedingt festhalten, aber wer Zahlt, wenn diese bricht oder sogar abreisst und was dann noch so passieren kann? Genauso können Menschen mit Beinprotesen die Attraktion nicht mitmachen, das ist schon wegen der Bauart der Bügel nicht möglich.

 

Und sind wir mal ehrlich, Gesunde Menschen achten auf solche Dinge nicht. Denn welcher Kinobetreiber (vielleicht gibt es welche, aber noch nie gesehen) bietet Untertitel für Schwerhörige an oder sogar Gebärdendolmetscher für Gehörlose? Welcher Supermarkt schreibt seine Preise auch in Brailleschrift ans Regal? Versucht mal von der Arena de Fiesta nach Berlin zu kommen, ohne Stufen benutzen zu können. Da müsst ihr an Chiapas vorbei, an den Trocknern, durch Klugheim (da gehts nur durch die überdachte Brücke) vorbei am stillen Örtchen, zwischen RQ und MC durch, dann den tollen Berg, den wir als gehende Personen ja schon nicht mögen, durch Chinatown, an der Colorado rechts an der Tacana vorbei um dann auf dem Kaiserplatz anzukommen... Und solche Umwege gibt es auch in Städten.

 

Es ist gut, das es Verfechter gibt, die für Barrierefreiheit kämpfen, aber auch das ist machbar, sich direkt mit dem Park auseinanderzusetzen. Ich finde es eine große Geste, das man Frau Gerwing den Eintritt erstattet hat, denn eigentlich kann sie ja andere Attraktionen benutzen, oder sich die Shows anschauen.

 

Ich habe mir die Einzelheiten noch nicht durchgelesen, aber an jeder Attraktion hängen Schilder aus, wer an dieser  nicht teilnehmen kann. Bei Taron hängen sogar Zwei. Eine am Eingang, direkt zwischen normaler Q und der SRQ. Das andere hängt im Bahnhof an der Wand zwischen SRQ und Anstellbereich für Reihe 2 bis 8.

 

Bitte beachtet, das ich hier keinen persönlich anklagen will, weder Personen mit als auch ohne Behinderung.

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vor 17 Minuten schrieb Kaweni.d:

Bitte beachtet, das ich hier keinen persönlich anklagen will, weder Personen mit als auch ohne Behinderung.

 

Ich bezweifle, dass sich jemand angegriffen fühlt. Dein Text ist sehr gut differenziert und zeigt die zu beachtenden Punkte auf.

 

Mir war noch der Gedanke gekommen, dass der Park, ähnlich der Veranstaltung für Homosexuelle, so etwas ja auch für körperlich (und hier muss ich mal was anderes aufgreifen: auch Blindheit ist körperlich!) oder geistig eingeschränkte Menschen machen kann.

 

Der Park könnte dann mit ehrenamtlichen, uneingeschränkten Personen ausgestattet werden, die diese Menschen dabei unterstützen Achterbahnen zu betreten, zu verlassen (auch im Notfall, z.B. bei Taron im 2. Launch), oder sie durch den Park führen. Damit der Park dabei nicht leer ausgeht, könnte dann ein reduzierter Eintrittspreis von den beeinträchtigten Personen verlangt werden (auch wenn dies sonst nicht der Fall ist), als Aufwandsentschädigung für auch eventuell einzuplanende andere Sicherheitsmaßnahmen. Wobei man auch hier, wie schon oben bei @Kaweni.d beschrieben, jegliche Versicherung für beschädigte Protesen ablehnen könnte.

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Am 8.12.2016 um 13:58 schrieb Jokie:

Ich führe als Beispiel ja immer gerne Efteling an: Dort sind fast alle Attraktionen so ausgestattet, dass diese auch von Behinderten (bis hin zu Rollstuhlfahrern!) genutzt werden können. Es gibt z.B. spezielle Evakuierungsgestelle bei den Achterbahnen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. 

 

Efteling ermöglicht die Mitfahrt von eingeschränkten Besuchern aber nur, weil es in der Niederlande keinen deutschen TÜV gibt, der das verbietet. Nicht andersrum.  

 

In Deutschland gilt dieses Verbot ohne Ausnahme.  

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