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Neu 2020: F.L.Y. [Diskussion]


Empfohlene Beiträge

Es gibt Neues von der Markenfront.

 

Quelle:

http://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/016873135

Screenshot_2018-11-19-22-56-50.png

Ich glaube, es gejt um das hier:

 

'...

Rule 11 : Examination as to absolute grounds for refusal

(1) Where, pursuant to Article 7 of the Regulation, the trade mark may not be registered for all or any part of the goods or services applied for, the office shall notify the applicant of the grounds for refusing registration. The Office shall specify a period within which the applicant may withdraw or amend the application or submit his observations. ...'

Quelle:

http://euipo.europa.eu/en/mark/aspects/reg/reg2868.htm#Heading10

 

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Das übersetzt Google:

 

(1) Kann die Marke gemäß Artikel 7 der Verordnung nicht für alle oder einen Teil der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden, so teilt das Amt dem Anmelder die Gründe für die Ablehnung der Eintragung mit . Das Amt legt eine Frist fest, innerhalb derer der Anmelder den Antrag zurückziehen, ändern oder seine Bemerkungen abgeben kann.

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Der Markenschutz wurde nicht für alle beantragten Kategorien genehmigt. Das heißt da darf das Phantasialand die Marke F.L.Y. nicht einsetzen, weil Verwechslungsgefahr mit anderen eingetragenen Marken besteht. Gegebenenfalls kann man die Marke auch da einsetzen, aber sich die Exklusivität nicht schützen.

 

Ich blicke durch die Dokumente jetzt auch nicht so richtig durch, aber die betroffenen Kategorien sind, wenn @PHL-Marcus richtig liegt:

 

12 Fahrzeuge und Beförderungsmittel
28 Spielwaren, Spiele, Spielzeug und Kuriositäten
41 Bildung, Erziehung, Unterhaltung und Sport

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Es gab/gibt anscheinend bisher zwei Firmen, welche Verwechselungsgefahr als Grund für einen Einspruch angegeben haben. Der eine Antrag von letztem Jahr von einer spanischen Firma wurde mittlerweile abgelehnt.

Seit dem 27.10. diesen Jahres hat aber eine Firma (nächste Niederlassung: westlich Köln), welche Fahrräder herstellt ebenfalls Einspruch aufgrund Verwechselungsgefahr gestellt. Dieser Einspruch wurde ganz neu heute (20.11.) suspendiert/ausgesetzt.

 

Anzumerken ist, dass bei allen vorherigen Trademarks (PhL-Logo, Ling-Bao, Chiapas, Taron, Raik, Klugheim) keine Einsprüche (historisch) eingetragen sind. Lässt mich nun grübeln, wieso auf einmal Unternehmen Einspruch einlegen (obwohl zumindest uns markenrechtlich nicht wirklich viel schützenswertes bekannt ist).

Bearbeitet von Kleator (Änderungen anzeigen)
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vor 2 Stunden schrieb Powermax90:

Und das sind am Ende des Tages auch die wichtigen, auf die es ankommt. Die Attraktion selbst sowie dazugeghöriges Merch.

 

Bin mal gespannt was da jetzt weiter passieren wird.

 

Naja, das stimmt so nicht wirklich.. Merch besteht ja nicht nur aus Spielzeug.

Waren- und Dienstleistungen aus der Anmeldung die angenommen wurden beinhalten unter anderem:

14 - Abzeichen, Schlüsselanhänger, Schmuck...

16 - Druckerzeugnisse,..

18 - Gepäck, Taschen,...

25 - Bekleidungsstücke

26- Anstecker,...

 

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Aktuell steht der Status beider Firmen aus "Suspended". Bedeutet das, dass Beide Firmen ihren Einspruch zurückgezogen haben? (Was mir unwahrscheinlich erscheint) oder bedeutet es, dass das Phantasialand die Eintragung nicht mehr verfolgt? Das wäre natürlich doof, denn dann müsste jetzt ein neues Name her. 

Am besten wäre ja etwas, was abgekürzt einfach FLY Ergibt. =D

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vor 19 Minuten schrieb NCC1701-E:

Aktuell steht der Status beider Firmen aus "Suspended". Bedeutet das, dass Beide Firmen ihren Einspruch zurückgezogen haben? (Was mir unwahrscheinlich erscheint) oder bedeutet es, dass das Phantasialand die Eintragung nicht mehr verfolgt? Das wäre natürlich doof, denn dann müsste jetzt ein neues Name her. 

Ich würde vermuten eher letzteres. Man hat den Namen F.L.Y. bislang nur im Teaser verwendet. Da sollte es eigentlich nicht so schwer sein noch umzuschwenken. Das wäre vielleicht auch angesichts der meisten Reaktionen auf den Namen sinnvoll. Außer hinter F.L.Y. steht noch mehr.

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Ich bin leider nicht mehr so fit im Patentrecht. Ich vermute aber, dass zugunsten des PHL entschieden worden ist, diese das Verfahren aber aussetzen, damit zum jetzigen Zeitpunkt keine Veröffentlichung stattfindet. Denn eigentlich wird es kurz nach Entscheidung vom

DPMA veröffentlicht. Würde zum PHL passen. Glaube mich zu erinnern, dass dies bis zu 15 oder 18 Monate möglich ist. 

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Nein, laut der Refusal, die auch auf Deutsch abrufbar ist, hat es nichts mit den Opponenten zu tun.

 

Die Marke F.L.Y. ist demnach nicht zu schützen, da sie "nicht genügend Unterscheidungskraft"  gemäß UMV Artikel 7 1 b) hat.

 

Im Kern zusammengefasst: Abgelehnt, weil man nach Auslegung der Behörde im Grunde versucht, sich eine Wortmarke auf den allgemeinen englischsprachigen Begriff des Fliegens einzutragen.

 

Auszug aus der Begründung:

 

Zitat

Die angemeldete Marke besteht aus den englischen Ausdruck „F.L.Y.“. Die Tatsache dass zwischen den Buchstaben einen Punkt gibt, ist nicht ausreichend um dem Zeichen Unterscheidungskraft zu verleihen. Typografische Symbole wie Punkt, Komma, Semikolon, Anführungszeichen oder Ausrufezeichen werden von der Öffentlichkeit nicht als herkunftskennzeichnend wahrgenommen. Verbraucher nehmen sie als ein Zeichen wahr, das ihre Aufmerksamkeit erregen soll, jedoch nicht als ein Zeichen, das auf die betriebliche Herkunft hinweist. Diese getrennte Schreibweise der Buchstaben “F.L.Y.“ ändert auch nicht den beschreibenden Charakter des Zeichens, da sie die Bedeutung des Wortes nicht ändert; es ist auch keine gewisse geistige Anstrengung seitens des Verbrauchers erforderlich, um eine sofortige und unmittelbare Verbindung mit dem Begriff herzustellen, auf den sie sich beziehen sollen.

 

Der Begriff “Fly” bedeutet: „Transport in an aircraft; Move or be hurled quickly through the air; move through the air using wings“. (Informationen aus Oxford Online Wörterbuch, abgerufen am 15/11/2018 unter https://en.oxforddictionaries.com/definition/fly ).

(...)

Da das Zeichen eine klare beschreibende Bedeutung hat, hat es keine Unterscheidungskraft und kann daher gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV nicht eingetragen werden, da es nicht in der Lage ist, die Hauptfunktion einer Marke zu erfüllen, die darin besteht, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen seiner Wettbewerber zu unterscheiden.

 

Bearbeitet von Schlussbremse (Änderungen anzeigen)
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Oh cool, wo hast du das gefunden? Das ist ja eindeutig. Das einzige worüber nun spekuliert werden kann, ist ob man den Namen trotzdem behält oder sich tatsächlich einen neuen ausdenkt. Bin gerade etwas irritiert, wie das PHL dort vorgegangen ist? Hört sich nach sehr schlechter Beratung an. 

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Also ich gehe mit 90%-iger Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Attraktion nun nicht mehr "F.L.Y." heißen wird. Man könnte es zwar meinem Rechtsverständnis nach tun, das Herausstellen/Vermarkten als eigene Schöpfung gestaltet sich aber schwierig.

 

Ich denke man wird es einfach versucht haben. Der Knackpunkt dürften die Widersprüche sein. Zum einen haben diese natürlich das Ganze Spielchen um ca. 1 Jahr ausgebremst.

 

Zum anderen stellt sich mir die Frage, wie es die bereits eingetragenen Marken geschafft haben. Meine Mutmaßung: es gab dort keine Widersprüche und es ging einfach so durch. Ich bin allerdings zu wenig in der Materie und kenne die Verfahren zu wenig.

Bearbeitet von Schlussbremse (Änderungen anzeigen)
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Nur damit das auch verständlich bleibt - der Name wurde nicht in Gänze abgelehnt, sondern nur für die drei erwähnten Klassen, weil die Unterscheidungskraft bei z.B. Luftfahrzeugen, Spielzeugflugzeugen oder Dienstleistungen zum Thema Flug fehlt.

Der vorletzte Satz in dem von @Schlussbremse zitierten Dokument ist nämlich:

"Die Anmeldung wird für die übrigen Waren und Dienstleistungen angenommen."

 

Also stimmt die Aussage "Die Marke F.L.Y. ist demnach nicht zu schützen" so nicht.

 

Dass diese Klassen für F.L.Y. wichtig sind steht natürlich außer Frage, trotzdem bin ich gespannt wie jetzt weiter vorgegangen wird.

Bearbeitet von PHL-Marcus (Änderungen anzeigen)
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Das erklärt dann, warum der Einspruch nun ruhend ist. Die Nichtannahme bezieht sich ja genau auf diese Klassen, in denen die Einsprüche eingereicht wurden.

 

Dann könnte man ja Theoretisch nun anfangen, mit F.L.Y. zu werben. Man muss dann wohl in den sauren Apfen beißen und die restliche Marke ohne Schutz benutzen. Nochmal alles durchzukauen, da ist ja F.L.Y. schon eröffnet...

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Sehe ich es richtig, die müssen eigentlich nur die Marke konkretisieren, also auf bestimmte Gestaltungen, auf Achterbahnen usw. beschränken?

 

Eigentlich absolut verständlich, wenn man bedenkt, welcher Missbrauch schon mit solchen allgemeinen Markenbezeichnungen betrieben wurde; man erinnere sich an die "Webspace"-Geschichte oder "Weltuntergang-Parties" 2012. Da bekamen massenhaft Privatleute und Kleingewerbetreibende Abmahnungen mit Geldforderungen von je tausenden Euro zugeschickt; teils wurden die angemeldeten Marken gar nicht wirklich verwendet. 

 

Wenn jemand eine Skijacke "F.L.Y." verkauft, sollte das auch weiterhin möglich sein, sofern das Design nicht eindeutig auf die Achterbahn des PHL anspielt.

 

Eigentlich sollte es schon längst selbstverständlich sein, dass Marken an konkrete Verwendungen gebunden werden und damit kein Raub allgemein gängiger Begriffe stattfinden kann.

Bearbeitet von PhantaDad2017 (Änderungen anzeigen)
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