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Sicherheit in Freizeitparks und Kirmes


faulwurf

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vor 7 Stunden schrieb Philicious:

Beweislage du redest, aber als ich vor ein paar Wochen - nach dem ersten Achterbahnunglück im Klotti - mal schnell recherchiert hatte, wo und wie häufig in den letzten 10-20 Jahren in Deutschland tödliche Unglücke passiert sind, waren über 75% davon auf Jahrmärkten

Habe mich glaube blöd ausgedrückt und wusste den Wert von über 75% tatsächlich nicht. Ich habe meine Aussage auch etwas falsch formuliert.

 

Mit den Fakten war gemeint (wie du auch geschrieben hast) das die Kontrollen durch den TÜV bei Transportablen Fahrgeschäften noch einmal deutlich stärker und häufiger sind als bei stationären und somit (theoretisch) eine noch höherer Grad der Sicherheit gewährleistet wird.

 

zum Thema Personal möchte ich darauf hinweisen das selbst 

Am 29.8.2022 um 18:19 schrieb LeoLa:

zwielichtiger bulgarischer Karussellbremser

in meiner Erfahrung bisher ein weitaus besseren Job gemacht haben als die meisten Mitarbeiter in Freizeitparks. 

 

Trotzdem danke für die Antworten, ich kann auf jeden fall jetzt besser nachvollziehen warum diese Auffassung in der Gesellschaft herrscht auch wenn ich es selber nicht teile.

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Die 75% waren jetzt auch nur ein Bauchwert von mir, sind also nicht unbedingt zitierfähig, hab auf die schnelle aber nochmal einen alten Link rausgesucht. Ist keine herausragende Quelle, kann jeder für sich selbst bewerten.

//OT: Generelles Kirmes-Bashing finde ich aber auch unangebracht. Klar, ist es auf sämtlichen Ebenen ein deutlicher Qualitätsunterschied und auch mir gefällt es in einem Freizeitpark wesentlich besser - aber von Anton Schwarzkopf und Gottlieb Löffelhardt bis Wiener Prater und Tivoli hat fast alles in der Themenparkwelt einen historischen Ursprung im Schaustellerwesen. Schon alleine deshalb gehört sich eine negative Grundhaltung gegenüber Kirmessen für einen Freizeitparkfan nicht. //

BTT: Ganz grundsätzlich finde ich die Frage "Wie sicher ist eine Achterbahnfahrt?" aber spannend, weil sie gar nicht so einfach zu beantworten ist. Sie bringt einfach unfassbar viele Definitionsfragen mit sich. Hier mal nur ein paar:

 

  • "Im Vergleich zu was?" Transportmitteln? Anderen Fahrgeschäften?
  • "Auf welcher Basis?" Wahrscheinlichkeit auf einer Fahrt zu verunglücken? Autofahrten sind aber deutlich länger als Achterbahnfahrten! Welchen Näherungswert nimmt man?
  • "Was bedeutet sicher?" Tod, Verletzung (welche?) oder Fehlfunktion?
  • "Wer ist betroffen?" Nur man selbst, der Wagen, der Zug? Was ist mit außenstehenden Nicht-Fahrern, die durch einen Unfall an der Achterbahn betroffen sind (Knalltrauma, fliegende Teile)?


Fragen über Fragen. Ich erspare euch meine Excel, aber meine Antwort auf die Frage "Wie sicher ist eine Achterbahnfahrt?" lautet "Irgendwas zwischen Auto und Bus". 😅

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@Philicious Die Betrachtungsweise ist doch auch entscheidend... Jede Fahrt auf einer Attraktion ist nicht notwendig. Daher ist jeder Unfall mit einer Freizeitattraktion völlig überflüssig während Straßenverkehr größtenteils eine Notwendigkeit ist... dennoch...


Freizeitparkattraktionen sind in Bezug auf Anzahl Fahrten und Teilnehmer weitaus sicherer als jegliche Bewegung im Straßenverkehr. Man kann der beste Autofahrer sein... den Idioten der drängelt oder unkonzentriert fährt hat man nicht unter Kontrolle. Im Straßenverkehr haben wir in Deutschland täglich mehrere Tote und hunderte Verletzte. Bei Freizeitparkattraktionen hast du weltweit wenn es hochkommt einen Vorfall mit ein bis zwei Verletzten pro Woche. Die mit Abstand meisten Unfälle in Freizeitparks entstehen auf den Fußwegen wo jemand umknickt oder stürzt. Bevor man Angst um die Sicherheit von Freizeitattraktionen hat sollte man den Straßenverkehr lieber komplett meiden und sich auf dem Sofa einkuscheln. Aber im Haushalt passieren auch viele Unfälle... ahhhhhh!!!

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Am 28.8.2022 um 01:33 schrieb Anira:

 

Ich vermute reine mentalität da z.B. die Dinger immer ab-und angebaut werden und Kirmes "billig" wirkt. Ich denk das gibt einigen ein eher Unsicheres Gefühl und ist etwas schwerer umzudenken in den Fall.

Genau, mich verunsichert das viele auf- und abbauen und ja, auch paar Videos von Besuchern wo dann irgendwas war. Ich habe zwar in einem Bericht mal gesehen, dass der TÜV natürlich prüft aber trotzdem zöger ich. Zuviele "lustige" Unfallvideos gesehen.

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  • 1 Monat später...

Das Ergebnis des TÜV-Gutachtens der Achterbahn „Heiße Fahrt“ wurde jetzt veröffentlicht. Demnach konnte kein technischer Fehler festgestellt werden und das Rückhaltesystem entsprach zum Zeitpunkt des Unfalls den erforderlichen Auflagen. Die Anlage soll jedoch nachgerüstet werden, um den Betrieb nach heutigem Stand der Technik zu gewährleisten. Hier ist der Artikel vom SWR: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/gutachten-nach-toedlichem-unfall-auf-achterbahn-im-freizeitpark-klotten-100.html

 

So wie ich das dem Artikel entnehme, scheint der TÜV eine Nachrüstung zu empfehlen, der Kreis Cochem-Zell diese jedoch als Voraussetzung zu fordern, bevor die Achterbahn wieder fahren darf. Kann das vollständige Gutachten nicht finden, mir jedoch vorstellen, dass es hierbei letztendlich um zusätzliche Sensortechnik des Rückhaltesystems geht, so dass die Anlage nur eine Freigabe für die jeweilige Chaise erteilen kann, wenn alle 4 Bügel einen vorgegebenen Schließpunkt erreicht haben. 

Bin gespannt, ob die Bahn nach einer technischen Nachrüstung wieder fahren wird - was ich schon dem Park wünsche. Der Unfall war eine Tragödie und so etwas darf nicht mehr passieren. In dieser Hinsicht frage ich mich auch, ob man andere Bobsled Coaster auch nachrüstet. Aber so wie ich das verstehe, scheint das ja zunächst einmal nur eine Empfehlung vom TÜV zu sein - um im Grunde eine weitere Sicherheitsebene zu schaffen.

 

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Dann stellt sich mir immer noch die Frage wie die Frau da rausfallen konnte. In der zweiten Reihe komplett unmöglich, und in der ersten Reihe muss man schon sehr stark hin- und herrutschen, um das irgendwie zu schaffen. Der Bügel wird zudem nicht weit genug runter gedrückt worden zu sein. Also, wie sowieso vermutet, menschliches Versagen.

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Ich habe die Meldungen so verstanden, dass die Sicherheit den bei der Zulassung / dem Bau der Bahn gültigen Anforderungen entsprach und eine elektronische Überwachung, die ein losfahren ohne Verriegelung aller Bügel verhindert, nachgerüstet werden soll. Ich denke, bei der Colorado und bei den Winjas gibt es aufgrund des Alters auch keine elektronische Überwachung, ob der Bügel zu ist.... weiss einer mehr?

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Bei den Winjas muss tatsächlich ein gewisser Schließpunkt erreicht sein, sonst gibt es keine Freigabe - der Fahrer kann sie dann nicht dispatchen und die Chaise bleibt vor dem Tor zum Lift stehen. Hatte das schon mal - in dem Fall leuchtet der Fahrer aus dem Häuschen mit einer Taschenlampe auf die Chaise raus, um dem Mitarbeiter an der Station zu signalisieren, dass noch einmal nachgedrückt werden muss, da er offensichtlich keine Freigabe hat. Die Colorado könnte hingegen auch mit offenen Bügeln fahren - aber die Mitarbeiter laufen ja auch hier jede Reihe durch und kontrollieren. Denn Sensoren an den einzelnen Bügeln wird es hier nicht geben. Soweit ich weiß, wird dann hinten am Bahnhof jedoch noch ein Knopf gedrückt, um damit zu bestätigen, dass alle Reihen kontrolliert wurden.  Erst dann kann der Fahrer im Häuschen den Zug losschicken, soweit ich das beobachtet habe.


Eine elektronische Überwachung der Rückhaltesysteme ist ja nebenbei leider auch nicht die ultimativ-wasserdichte Lösung. Hier wird ja nur sichergestellt, dass ein bestimmter Schließpunkt erreicht ist, der auch bei größeren/fülligeren Menschen bis zu einem gewissen Grad funktioniert und die Fahrt freigibt. Dennoch bleibt es wichtig bei jeder Fahrt zu prüfen, dass jeder einzelne Bügel ausreichend nah am Fahrgast anliegt.

Bearbeitet von PhantaRob (Änderungen anzeigen)
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vor 17 Stunden schrieb Tom M.:

Ich habe die Meldungen so verstanden, dass die Sicherheit den bei der Zulassung / dem Bau der Bahn gültigen Anforderungen entsprach und eine elektronische Überwachung, die ein losfahren ohne Verriegelung aller Bügel verhindert, nachgerüstet werden soll.

So wie ich es verstanden habe, hat sich an den Bedingungen nach der Öffnung nichts verändert. Die Bügel sind also nach wie vor "ausreichend" und würden auch bei jeder anderen Bahn ausreichen, um die TÜV-Freigabe zu erhalten. Die Politik meint es nur besonders gut und erfordert eine Aufrüstung in eine höhere Klasse, die eigentlich nur bei größeren Bahnen benötigt wird. Ich hoffe, die Mods sehen's mir nach, wenn ich mal frecherweise aus einem Nachbar-Forum zitiere, weil der User Charlie Hotel das dort gut zusammenfasst hat:

 

Zitat

aber eine bauähnliche/-gleiche Bahn, die heutzutage gebaut werden würde (G-Kräfte innerhalb der genannten Grenzen), könnte mit dem exakt gleichen Rückhaltesystem ausgeliefert werden, das auch bisher bei der Heißen Fahrt im Einsatz war. Nämlich ohne elektronische Bügelkontrolle. Das steht so in der aktuell gültigen DIN EN 13814-1:2019-11 (liegt mir vor) und das stand (in etwas anderem Wortlaut) auch schon in der zur Eröffnung gültigen alten Version (liegt ebenfalls vor). Das Rückhaltesystem war zur Eröffnung Klasse 3 und ist es demnach heute also ebenfalls noch; die Klasse ist nämlich einzig von den wirkenden Kräften abhängig und die werden sich sicher nicht geändert haben. Was jetzt vom TÜV empfohlen wird, ist das Rückhaltesystem mittels Positionsüberwachung auf Klasse 4 aufzurüsten.

 

Wie schon vermutet, war es menschliches Versagen seitens des Opfers, das zu dem tragischen Unfall geführt hat.

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vor 17 Stunden schrieb PhantaRob:

Eine elektronische Überwachung der Rückhaltesysteme ist ja nebenbei leider auch nicht die ultimativ-wasserdichte Lösung. Hier wird ja nur sichergestellt, dass ein bestimmter Schließpunkt erreicht ist, der auch bei größeren/fülligeren Menschen bis zu einem gewissen Grad funktioniert und die Fahrt freigibt. Dennoch bleibt es wichtig bei jeder Fahrt zu prüfen, dass jeder einzelne Bügel ausreichend nah am Fahrgast anliegt.

Bei geteilten Bügeln wie bei Colorado Adventure wäre ein Kontrollsystem ohnehin kein großer Mehrwert. Wenn ein korpulenterer Fahrgast neben einem Kind sitzt bleibt da sehr viel Freiraum.

 

vor einer Stunde schrieb achterbahndennis:

Wie schon vermutet, war es menschliches Versagen seitens des Opfers, das zu dem tragischen Unfall geführt hat.

Das ist ein falscher und unangebrachter Schluss. Es war schlichtweg ein Unfall ohne Fremdverschulden. Dass das Opfer mutwillig den Bügel nicht tiefgenug geschlossen hat oder sich übermäßig herausgelehnt hat, ist nicht belegt. Genausowenig wird man nachträglich einen Schwächeanfall oder irgendetwas anderes belegen können. Daher finde ich die Begrifflichkeit "menschliches Versagen" völlig unangebracht. Es war ein Unfall, bei dem die Achterbahn und die Sicherheitssysteme ordnungsgemäß funktioniert haben.

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vor 14 Stunden schrieb UP87:

Es war ein Unfall, bei dem die Achterbahn und die Sicherheitssysteme ordnungsgemäß funktioniert haben.

 

So ist der aktuelle Sachstand - auch wenn das eine absolut unbefriedigende Aussage ist. Eine Erklärung ist damit schließlich nicht gegeben - die wird aber gebraucht, denn es ist nicht zu akzeptieren, dass bei einer Bahn, die täglich tausende Menschen befördert, die Wahrscheinlichkeit besteht "einfach so herauszufallen". Endgültige Aufklärung wird wohl das separat laufende Todesermittlungsverfahren geben, welches noch nicht abgeschlossen ist. Ob das Ergebnis in Gänze öffentlich gemacht wird bezweifle ich zwar, aber in der Regel werden derartige Ermittlungen in Pressemitteilungen dann mit "Unfall mit Todesfolge ohne Fremdverschulden" zusammengefasst.

 

Ich will noch meine zwei Pfennig zum Thema "Spekulationen" abgeben:
Es handelt sich um einen Todesfall. Es ist keiner Diskussion wert, dass man aus Pietät respektvoll mit dem Vorfall umgehen muss. Dazu gehört es, wilde Anschuldigen und Schuldzuweisungen zu unterlassen, die den Beteiligten zusätzlichen Schaden in einer ohnehin schwierigen Situation zufügen könnten. 
Nichtdestotrotz: Es ist gibt auch ein berechtigtes öffentliches Interesse an Aufklärung, welches absolut nichts mit Sensationslust zu tun hat. Wenn Achterbahnen dein Hobby sind und man ein großes Vertrauen in die Technologie und Industrie aufgebaut hat und bundesweit ein Todesfall damit in Verbindung gebracht wird, dann will man wann wissen, wie das passieren konnte. Das es unter Enthusiasten ein besonderes Bedürfnis nach Austausch gibt, beweist doch alleine dieser Thread und viele andere in ähnlichen Foren. Deshalb plädiere ich dafür, dass eine respektvolle Diskussion, die natürlich auch Erklärungsversuche umfasst, erlaubt sein muss. 

Abschließend ein Deutungsversuch von mir, wenn's zu viel ist, bitte löschen:
Aus den Fakten ergibt sich (so wie ich es verstehe), dass der Fall aus dem Wagen am Ende einer Blockbremse erfolgt ist. Dort steht eine Notevakuierungsplattform inklusive Leiter. Außerdem herrschen dort eigentlich keine Kräfte (bis zur folgenden Abwärtsfahrt), die das Herausschleudern aus dem Wagen verursachen würden, da der hoch gelegene Streckenabschnitt verhältnismäßig langsam, eben abgebremst, durchfahren wird (POV-Link).

 

Nun zur meiner Interpretation: Ich finde, der Ort des Unfalls könnte ein Indiz für einen absichtlichen Ausstiegsversuch, zum Beispiel in Folge einer Panikattacke sein. Dies würde erklären, warum es ausgerechnet hier und nicht schon früher (zum Beispiel auf einem der vorangegangenen Airtime-Hügel) zu einem Herausschleudern gekommen ist, was bei einem offenen Bügel wahrscheinlicher gewesen wäre. Allen voran, wenn der Wagen zwischenzeitig in der Blockbremse zum Stillstand gekommen sein sollte, so wie es üblich ist, wenn der folgende Streckenabschnitt noch nicht freigegeben ist, liegt ein von Panik getriebener Ausstiegsversuch als Ursache nahe. Ob dies bei der Todesfahrt der Fall war, ist allerdings nicht bekannt.

Auch die Gerüchte des "Herauslehnens" unterstützen in meinen Augen die Theorie eines Ausstiegsversuchs, der durch die plötzliche Weiterfahrt das Herausfallen in der folgenden Abfahrt verursacht haben könnte. Aus Zeugenaussagen oder Kameraaufnahmen müssten sich eindeutige Indizien für das Vorliegen eines derartigen Eigenverschuldens ableiten lassen, sofern es vorliegt. Ich bin gespannt, ob wir mehr dazu erfahren werden und wie der Unfallhergang dann beschrieben wird. Allen Beteiligten ist eine klare Benennung der Ursachen zu wünschen.

Bearbeitet von Philicious (Änderungen anzeigen)
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vor 10 Stunden schrieb Philicious:

Abschließend ein Deutungsversuch von mir, wenn's zu viel ist, bitte löschen:
Aus den Fakten ergibt sich (so wie ich es verstehe), dass der Fall aus dem Wagen am Ende einer Blockbremse erfolgt ist. Dort steht eine Notevakuierungsplattform inklusive Leiter. Außerdem herrschen dort eigentlich keine Kräfte (bis zur folgenden Abwärtsfahrt), die das Herausschleudern aus dem Wagen verursachen würden, da der hoch gelegene Streckenabschnitt verhältnismäßig langsam, eben abgebremst, durchfahren wird (POV-Link).

 

Nun zur meiner Interpretation: Ich finde, der Ort des Unfalls könnte ein Indiz für einen absichtlichen Ausstiegsversuch, zum Beispiel in Folge einer Panikattacke sein. Dies würde erklären, warum es ausgerechnet hier und nicht schon früher (zum Beispiel auf einem der vorangegangenen Airtime-Hügel) zu einem Herausschleudern gekommen ist, was bei einem offenen Bügel wahrscheinlicher gewesen wäre. Allen voran, wenn der Wagen zwischenzeitig in der Blockbremse zum Stillstand gekommen sein sollte, so wie es üblich ist, wenn der folgende Streckenabschnitt noch nicht freigegeben ist, liegt ein von Panik getriebener Ausstiegsversuch als Ursache nahe.

Dass die Chaise dort stehen geblieben ist bzw. soweit verlangsamt wurde, dass es zum Aussteigen animieren würde, kann man leider (auch wenn es sonst eine sehr plausible Erklärung gewesen wäre) mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ausschließen. Nach dem Blockabschnitt mit den Airtime-Hügeln folgt noch ein MCBR vor der Helix und der Schlussbremse. Demnach müsste tatsächlich im Bunny Hop-Abschnitt noch ein Wagen unterwegs gewesen sein, damit dort eine Vollbremsung ausgelöst wird. Bei meinen bisherigen Fahrten auf der Bahn, wurden wir dort noch nie gebremst, sondern sind immer so wie im POV "durchgebrettert".

 

Am 19.10.2022 um 09:52 schrieb UP87:

Daher finde ich die Begrifflichkeit "menschliches Versagen" völlig unangebracht. Es war ein Unfall, bei dem die Achterbahn und die Sicherheitssysteme ordnungsgemäß funktioniert haben.

Ja, "menschliches Versagen" war etwas unglücklich formuliert. Ich hatte es nur benutzt, weil es bei anderen Achterbahnunfällen (aus Fahrlässigkeit, deshalb nicht vergleichbar) immer als Begrifflichkeit zur Erklärung genutzt wurde. Grundsätzlich ändert meine missglückte Wortwahl aber nichts an der Tatsache, dass aufgrund des Ausschlussverfahrens nur von einem Eigenverschulden ausgegangen werden kann, sodass es nach wie vor keinen Grund für Zweifel an der Sicherheit von Achterbahnen gibt.

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vor 7 Stunden schrieb achterbahndennis:

Dass die Chaise dort stehen geblieben ist bzw. soweit verlangsamt wurde, dass es zum Aussteigen animieren würde, kann man leider (auch wenn es sonst eine sehr plausible Erklärung gewesen wäre) mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ausschließen. Nach dem Blockabschnitt mit den Airtime-Hügeln folgt noch ein MCBR vor der Helix und der Schlussbremse. Demnach müsste tatsächlich im Bunny Hop-Abschnitt noch ein Wagen unterwegs gewesen sein, damit dort eine Vollbremsung ausgelöst wird. Bei meinen bisherigen Fahrten auf der Bahn, wurden wir dort noch nie gebremst, sondern sind immer so wie im POV "durchgebrettert".

 

 Danke für die Info! Ich halte es auch nicht für wahrscheinlich, dass der Wagen komplett abgebremst wurde. Ich bin nochmal in die Quellenrecherche gegangen. Eigentlich lokalisiert der SWR die Unfallstelle eindeutig bei den Bunny Hops:

 

Zitat

Das Unglück passierte auf einem Streckenabschnitt, auf dem die Wagen der Achterbahn eine lange Gerade mit Höckern durchfahren.


Dabei gleiten die Wagen schnell hoch und runter. Am Ende dieser Höckerstrecke geht die Bahn dann in eine scharfe Kurve. 

 

Allerdings beruft sich der Artikel auch auf eine Höhe von 8m, die der Streckenabschnitt an dieser Stelle nicht erreichen dürfte (wenn man die 17,5 m Maximalhöhe als Referenz nimmt), sondern vielmehr in der von mir angezeigten Passage davor. Bunny Hops sprächen dann natürlich doch wieder mehr dafür, dass der Bügel nicht geschlossen war...

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Am 18.10.2022 um 16:24 schrieb PhantaRob:

Die Colorado könnte hingegen auch mit offenen Bügeln fahren - aber die Mitarbeiter laufen ja auch hier jede Reihe durch und kontrollieren.

 

„Kontrollieren“ ist relativ. Vor Jahren wurde hier nochmal an den Bügeln gerüttelt, um zu testen, ob sie wirklich eingerastet sind. Seit Langem erfolgen nur noch „liebevolle“ Berührungen, wohl aus Zeitgründen. Ganz selten wird mal nachgedrückt. So kenne ich es.

 

Da könnte man sich auch auf eine reine Sichtprüfung beschränken. Ist wohl aber anders gedacht, wird aber nicht sauber ausgeführt. Womit ich nicht sagen will, dass dadurch per se ein Sicherheitsrisiko entsteht.

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Auch Crazy Bats kann Theor. mit offenen Bügeln starten. Aber dort wird immer ordentlich kontrolliert. 👍

 

selbst in leeren Reihen werden die Bügel geschlossen, da Sie sonst während der Fahrt an einer Stelle kurz nach dem First Drop durch die G-Kräfte alle zugehen und ziemlichen Lärm machen.

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  • 2 Monate später...

Laut mehrerer News-Quellen, erwartet die Staatsanwaltschaft Memmingen jetzt Anfang des Jahres das Gutachten das klären soll, wie es letztes Jahr zum Achterbahn-Unfall im Legoland mit 31 Verletzten kommen konnte. Möglicherweise wissen wir dann in den nächsten Tagen mehr: https://www.zeit.de/news/2023-01/01/nach-achterbahn-unfall-im-legoland-wird-gutachten-erwartet

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  • 7 Monate später...

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