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Empfohlene Antworten

vor 24 Minuten schrieb Quetzacoatl:

1) Rechtswidrig ist der Vermögensvorteil, sobald kein Anspruch darauf besteht.


Wann es (gem. dem genannten StGB Paragraphen) rechtswidrig ist, ist genau dort definiert.

 

Zitat

2) Auch das BGB beinhaltet Gesetze, daher heißt das ja so ;)


Das tun Gesetzte/Gesetzbücher per Definition. Was aber nicht heißt, dass sie immer und überall anwendbar sind.

 

Zitat

3) AGB sind auch Rechtsgrundlagen (unter bestimmten Voraussetzungen)

 

Nein! Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nichts weiter als ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen (meist zwei) Parteien.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen stellen die jeweiligen Gesetzte (z.B. im BGB) und/oder Rechtsprechungen (Wirksame Gerichtsurteile) dar.

Im Gegenteil sind viele AGB nicht sorgfältig genug formuliert und verstoßen (ggf. in Teilen) gegen geltendes Recht.

vor 24 Minuten schrieb Quetzacoatl:

Dennoch bin ich der Meinung, dass das Phantasialand die Absicht hat, sowohl die Anrechnung auf dem Erlebnispass als auch die 1x zahlen 2x Spaß-Aktion auf das bezahlte und von der Person auch zum Betreten des Parks genutzte Ticket zu beziehen.

 

Wenn der Park diese Absicht hat, tut er gut daran, sie in den AGB oder in sonstiger geeigneter Form (als Vertragsbestandteil) fest zu halten. Andernfalls ist es im Grunde nichtig.

Bearbeitet von Schlussbremse (Bearbeitungshistorie anzeigen)

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Ganz Unrecht hast Du nicht. Ich wollte nur deutlich machen, das einige "kreative" Ideen durchaus Betrug sein könnten.
Das eine oder andere Missverständnis möchte ich aber auch nicht so stehen lassen. Meine Laufbahnausbildung mit dem entsprechenden Rechtsanteil ist noch nicht so lange her, dass ich mich auf Verjährung berufen würde ;)
@Schlussbremse
Die Rechtswidrigkeit bezieht sich nicht auf den einzelnen Paragraphen oder das StGB, sondern ist die Abgrenzung zu Fällen, in denen ein rechtmäßiger Anspruch besteht, z.B. aus Abreden oder Verträgen.

Aber das wird sich doch nicht ändern am letzten Aktionswochenende im Mai ... Schließlich wird sich das dann nur etwas weiter hinauszögern, aber nicht schützen vor zu viel andrang.

Eigentlich war geplant, unsere 2in1 Tickets im Mai einzulösen und nur ein Kinderticket zu kaufen - mit Verlängerung der Aktion ist es natürlich auch toll, dann könnten wir im Herbst nochmal fahren und hätten dann 2 Tage für uns Erwachsene und einen für das Kind (und müssten natürlich trotzdem eine 2. Karte für das Kind kaufen....).

Gibt es gerade über Belgien oder woanders eine Möglichkeit, am normalen Tageseintritt ein paar Euronen zu sparen?

 

 

vor 1 Stunde schrieb Fantissifee:

Gibt es gerade über Belgien oder woanders eine Möglichkeit, am normalen Tageseintritt ein paar Euronen zu sparen?

 

 

Et Voilà !

Für unsere lieben belgischen und niederländischen Nachbarn gibt es wieder ein überaus großzügiges Angebot vom Phantasialand über Dagtickets.nl:

Phantasialand Ticket 2018 für 37,50 € statt 47,50 € + 2. Besuch gratis (dadurch ab 18,75 €/Besuch)

 

 

Bearbeitet von asia888 (Bearbeitungshistorie anzeigen)

vor 1 Stunde schrieb Volker:

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Ist wohl Regionsabhängig, denn bei uns ist auf der Seite nicht der Gutschein, auf der Titelseite wiederum ist bei uns ein Holiday Park Gutschein.

Im Kleingedrucktem fällt auf, dass die Tickets nicht für die Aktion "1 mal zahlen, 2 mal Spaß" gültig sind. Für diejenigen, die noch im Mai gehen möchten, lohnt sich der Gutschein also nicht, außer man kommt von weit her und kann das zweite Ticket sowieso nicht einlösen. 

Kann man sich diese Heftchen eigentlich irgendwo online runterladen?

Bzw. wäre es erlaubt, den Coupon quasi von einem Foto auszudrucken oder ist so was verboten?

Sorry, falls das „illegal“ sein sollte, aber da wir im Sommer mit mehreren Leuten hin wollen, aber noch nicht die exakte Personenzahl kennen, wäre dieser Coupon halt deutlich reizvoller als die Tickets vorab bei den Belgiern zu holen.

Bearbeitet von Sebi581 (Bearbeitungshistorie anzeigen)

Am 5.5.2018 um 16:17 schrieb chrisko2001:

Im Kleingedrucktem fällt auf, dass die Tickets nicht für die Aktion "1 mal zahlen, 2 mal Spaß" gültig sind. Für diejenigen, die noch im Mai gehen möchten, lohnt sich der Gutschein also nicht, außer man kommt von weit her und kann das zweite Ticket sowieso nicht einlösen. 

Interessant daran ist dass auf der Homepage zur 1*Zahlen 2*Spaß Aktion steht:

 

"Diese Aktion ist gültig für alle bezahlten Tickets. Freikarten und Brunch-/Jamboree-Freikarten sind davon ausgeschlossen."

vor 1 Stunde schrieb Sebi581:

Kann man sich diese Heftchen eigentlich irgendwo online runterladen?

Bzw. wäre es erlaubt, den Coupon quasi von einem Foto auszudrucken oder ist so was verboten?

 

Beim Phantasialand Gutschein sind "Weiterverkauf und Kopie untersagt."

 

Ich denke es ist ein Lockangebot für Leute, die sonst vielleicht nicht den Park besuchen würden. Die Marketingabteilung wird schon durchgerechnet haben, wie sie mit Rabattaktionen noch mehr Leute in den Park locken kann und gleichzeitig mehr Umsatz zu machen.

Hat schon mal jemand hier die Groupon.be-Tickets für ein Kind genutzt? Wir haben einen Groupon übrig und würden gerne unsere Nichte mitnehmen, allerdings sind die Tickets eigentlich als Erwachsenen-Ticket gekennzeichnet. Nun ist ein Erwachsenenticket ja eigentlich hochwertiger als ein Kinderticket... aber wer weiß, wie genau das genommen wird.

Danke, Jonas!

 

In der Zwischenzeit hat sich auch das Phantasialand-Team zurückgemeldet (habe wegen Zeitdrucks an beiden Stellen gefragt) und das auch noch mal bestätigt. Ein Kind kann den Erwachsenen-Groupon nutzen.

Für den Fall der Fälle, dass noch jemand in der Situation ist :)

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