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[Phantasialand] Vergünstigte Karten / Sonderaktionen


SnowLeo

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Alte Verwalter, da bedank ich mich aber echt beim Park das es dieses Jahr etwas früher mitgeteil wurde. 

 

Liege seit Donnerstag krank im Bett und wäre morgen trotzdem mit 3 Freunden hingefahren da die im April partout keinen anderen gemeinsamen Termin gefunden haben obwohl ich es im Februar angemeldet hatte. Wäre echt nicht so schön für mich gewesen, aber war versprochen.

 

Eben 3 Minuten Telefonat und schon stand ein Ausweichtermin im Mai. 

 

So froh war ich noch nie nicht ins Phantasialand zu fahren. ;)

27 minutes ago, Parkfan said:

Dann lohnt sich ja schon fast die Jahreskarte.

 

Die Jahreskarte hat nichts mit der 1x2 Aktion zu tun.

 

11 minutes ago, Volker said:

Oder alternativ einer ausländischen Reisegruppe die Tickets rausleiern...



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Die 1x2 Aktion Tickets sind nicht übertragbar. Du musst Ausweis zeigen und das 2. Ticket unterschreiben. 

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Naja Moment mal.

Also erstens wäre das rechtlich in Ordnung, denn es werden bezahlte Tickets gegen Freikarten getauscht. Das gilt schließlich auch wenn jemand ein Ticket bezahlt und dir schenkt. Evtl ist es ne Grauzone oder vielleicht auch in den Tiefen der agb irgendwo ausgeschlossen. Auf den ersten Blick dürfte es jedenfalls gehen.

 

Mit erschleichen hat das ja nun auch wenig zu tun, denn ich kann mein Ticket ja durchaus verschenken, wenn ich mir sicher bin dass ich kein zweites Mal in der Saison komme, weil ich eben in Washington und nicht in Brühl wohne.

 

Mit Tips hat das eigentlich auch nix zu tun, denn der Gedanke ist ja nun auch nicht ansatzweise originell sondern schlicht naheliegend.

 

Wie auch immer als echter Fan hat man eh ne Jahreskarte und verhandelt nicht mit amerikanischen Schulklassen, die man ja auch erstmal treffen muss und davon überzeugen muss das Ticket nicht als Erinnerung an die heimische Pinnwand zu hängen. Also mal locker bleiben.

Die Nummer mit der ticketbestellung im Ausland unter Nutzung virtueller Server finde ich da echt bedenklicher.

 

 

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vor 16 Minuten schrieb Volker:

Die Nummer mit der ticketbestellung im Ausland unter Nutzung virtueller Server finde ich da echt bedenklicher

 


Als EU-Bürger hast Du das Recht, jedes Produkt und jede Dienstleistung im europäischen Binnenraum zu erwerben. Das wurde kürzlich gerichtlich (EuGH?) bestätigt. Die gängigen IP-Sperren dürften (noch?) eine Grauzone für die Betreiber darstellen, da sie keine besonderen Maßnahmen treffen müssen um zu garantieren, dass das Angebot überall abrufbar ist.

Ausschließen dürfen sie aber z.B. einen deutschen oder italienischen EU-Bürger explizit nicht davon.

Ich hoffe, ich habe das aus dem Gedächtnis korrekt wiedergegeben. Finde gerade meinen Link dazu nicht. Ansonsten ergänze das bitte jemand ;)

 

Mittelfristig dürften diese Angebote IMHO komplett verschwinden, da die Rechtsgrundlage fehlt.

Bearbeitet von Schlussbremse (Änderungen anzeigen)
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Nö, ich statte seit Jahren die gesamte Familie mit Jahreskarten für die Parks der Region aus, u.a. auch fürs phl, keine Sorge.

Ich habe nur geschrieben man könnte...

 

In der Beschreibung der Aktion steht „bezahltes Originalticket“ als einzige Voraussetzung, das kann man sich ja nun auch schenken lassen oder gar für 5

Euro kaufen oder was weiß ich.

Aber ist ja auch wurscht, muss man nicht weiter vertiefen an der Stelle. Bezeichnen wir das mal als vergleichsweise aufwendige Schnapsidee...

 

Schönen Abend!

 

 

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Es soll sogar Leute geben die sich mit der Europapark Jahreskarte den freien Eintritt im Phantasialand sichern und dann dort jemanden suchen der ein normal bezahltes Tagesticket abgibt um damit dann den Erlebnispass fürs Phantasialand knapp 50 Dollar günstiger zu bekommen. Genauso hörte ich von Leuten die am Ling Bao parken ohne Hotelgast zu sein oder dort etwas konsumiert zu haben. Menschen gibts... [emoji6]

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Ich finde es irgendwie komisch, dass jedes (!!!) Jahr die Aktion immer verlängert wird. Ist ja schön und gut und mir persönlich egal, da ich Jahreskarte habe für Kind und mich. Aber langsam ist diese Verlängerung doch abgenutzt oder? Immerhin teilen sie das dieses Jahr rechtzeitig mit.... gab es einmal ein Jahr, wo beim ersten Endtermin wirklich Schluss war??? Man könnte sich an der Nase rumgeführt vorkommen ;-P

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vor 7 Minuten schrieb Tom M.:

Ich finde es irgendwie komisch, dass jedes (!!!) Jahr die Aktion immer verlängert wird. Ist ja schön und gut und mir persönlich egal, da ich Jahreskarte habe für Kind und mich. Aber langsam ist diese Verlängerung doch abgenutzt oder? Immerhin teilen sie das dieses Jahr rechtzeitig mit.... gab es einmal ein Jahr, wo beim ersten Endtermin wirklich Schluss war??? Man könnte sich an der Nase rumgeführt vorkommen ;-P

Ich meine im Jahr 2016, vor der Eröffnung v8n Klugheim, war die Aktion direkt bis Ende Mai veranschlagt und ist dort dann auch geendet.

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vor 10 Minuten schrieb Tom M.:

Ich finde es irgendwie komisch, dass jedes (!!!) Jahr die Aktion immer verlängert wird.

 

Ich frage mich ohnehin immer, wie die entsprechende Kalkulation aussieht. In dem Zusammenhang könnte ich mir aber schlicht vorstellen, dass man das grundsätzlich vor hat, gegen Ende der regulären Laufzeit aber zunächst prüft, ob die wirtschaftlichen Ziele bis dato erreicht sind und eine Verlängerung rentabel ist.

Bearbeitet von Schlussbremse (Änderungen anzeigen)
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Ich denke der Park plant so, dass sie eine möglichst gleichmäßige hohe Auslastung haben. Dafür locken sie die Leute im April in den Park, schauen wieviele 2. Tickets es also für den Herbst gibt, die Verteilung der Besucher im Herbst wird der Park gut abschätzen können auf Grund der Daten der Vorjahre. Dann sehen sie "Noch X Tausend Besucher im Herbst können wir brauchen" und verlängern die Aktion so lang, bis die Planung sagt, dass der Park mit geplanter Besuchermenge gefüllt ist.

Dieses Jahr könnte aber auch eine Ausnahme davon sein, da die Pfingstferien mal eine Woche betragen in NRW. Würde mich nicht wundern, wenn dieses Jahr kurz vor den Ferien nochmal verstärkt der Park beworben wird. Dann fällt die Aktion mit dem ganzen Mai natürlich noch auf fruchtbareren Boden als wenn man nur über die Wochenenden spricht. Dann könnte der Park so dieses Jahr den Park auslasten, nächstes Jahr tendenziell weniger wahrscheinlich, da FLY irgendwann eröffnen wird, so meine Kristallkugel sich nicht irrt, und dann die Besucher sowieso im Sommer und Herbst in den Park strömen um die neue Themenwelt zu sehen.  Dann braucht man tendenziell weniger Besucher mit Wiederkomm Tickets. 

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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Nur mal so als Denkanstoß für diejenigen, die kreative Ideen mit fremden Tickets haben...

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Das sollte eigentlich nicht weiter vertieft werden...

Allerdings lasse ich mir auch nicht mittelbar das stgb anhängen.

Nach der aktuellen Aktionsbeschreibung:


Diese Aktion ist gültig für alle bezahlten Tickets. Freikarten und Brunch-/Jamboree-Freikarten sind ausgeschlossen. Sichern Sie sich bei Ihrem Besuch bis einschließlich 31. Mai 2018 Ihren persönlichen Aktionsgutschein. Diesen erhalten Sie unter Vorlage Ihres Original-Tickets ab...


Sind die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt. Auch bei geschenkten Tickets handelt es sich um bezahlte Originaltickets die durch Überlassung mein Eigentum geworden sind und das ist die einzig genannte Voraussetzung.

Einigen wir uns darauf, dass es ggfs daran scheitert, dass man es so auslegen soll dass nur ein zweiter Besuch, nicht aber weitere geschenkt werden und beenden diesen Strang an der Stelle.

Dem phl dürfte es im Ergebnis egal sein ob Person a oder b nochmals kommt und Gastroumsätze macht. Es geht ja bei der Aktion nicht darum anderen ein Anstellerlebnis durch lange Wartezeiten zu verschaffen...

Punkt.

Von mir aus kann man das hier auch löschen oder das phl ergänzt die Aktionsbeschreibung auf die Karte, mit der man auch selber den Park betreten hat. Dann käme man evtl ganz schnell in den o.g. Paragraphen...




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vor 2 Stunden schrieb Quetzacoatl:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen [rechtswidrigen Vermögensvorteil][1] zu verschaffen, das [Vermögen eines anderen dadurch beschädigt][2], daß er durch [Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält][3],

 

Vorsicht! Bevor hier mit dem StGB in Richtung der Nutzer geworfen wird der allgemeine Hinweis, dass vermeintliches Recht nicht unbedingt recht ist. Ich bin kein Jurist. Ich erinnere mich allerdings an meinen Rechtskunde-Unterricht und die wichtigste Lektion war ganz genau zu lesen, womit man es zu tun hat, bevor man Rückschlüsse zieht.

 

Es gibt in § 263 drei interessante (von mir markierte) Tatbestände:

[1] Wir sind im StGB. Rechtswidrig meint hier in jedem Fall geltendes Recht (Sprich: Gesetze) verletzend. Die Frage nach AGB etc. ist hier irrelevant. Das wäre Zivilrecht (verm. BGB) und letztlich nichts weiter als ein Vertrag zwischen dem PHL und den Ticketkäufern.

[2] Die Frage wäre hier zunächst WESSEN Vermögen. Dem Ursprünglichen Ticketinhaber oder dem PHL gegenüber. Ob das zutrifft hängt wieder von weiteren, individuellen Faktoren ab.

[3] Voraussetzung für die Erfüllung von [2] ist das WIE.

[3a] Dem "Schenker" gegenüber: Wurde er getäuscht? Habe ich ihm z.B. versucht eine Busfahrkahrte im Tausch als Jahreskarte unterzuschieben (Achtung überspitzt)? Habe ich mich als Mitarbeiter ausgegeben, um die Karte einzuziehen...usw?

[3b] Dem PHL gegenüber: Die zentralen Fragen sind hier ob das Ticket legal erworben wurde, ein gültiger Vertrag vorliegt und ich keine Täuschung begehe. Ist die Weitergabe des Tickets durch Schenkung (also ein übertragbares, nicht personifiziertes Ticket) valide? Behaupte ich z.B. bei der Kontrolle, jemand anders zu sein?

 

Ich beantworte die Fragen bewusst nicht, das ist im Einzelfall zu prüfen. Ich möchte damit nur sensibilisieren, dass es hier kein Schwarz/Weiß gibt, sondern viele Grautöne dazwischen und eine Stigmatisierung einzelner Nutzer für eine Diskussion über solche Szenarien sollte IMHO unterbleiben.

 

Den moralischen Aspekt sollten wir hier vielleicht auch nicht diskutieren.

 

:000_back:

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vor 12 Stunden schrieb BME:

Es soll sogar Leute geben die sich mit der Europapark Jahreskarte den freien Eintritt im Phantasialand sichern und dann dort jemanden suchen der ein normal bezahltes Tagesticket abgibt um damit dann den Erlebnispass fürs Phantasialand knapp 50 Dollar günstiger zu bekommen.

 

Davon abgesehen, dass ich keine EP-Jahreskarte habe und brauche, wäre mir das zu heikel, weil das PL ja nur mal die Neuverkäufe der Erlebnis-Pässe eines Tages den Europapark-Jahreskarteneintritten gegenüber stellen muss. Oder werden davon keine Kopien angefertigt?

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@Schlussbremse
Ich habe nichts geworfen, sondern nur hingewiesen.
Auf ein paar Sachen möchte ich aber noch eingehen:
1) Rechtswidrig ist der Vermögensvorteil, sobald kein Anspruch darauf besteht.
2) Auch das BGB beinhaltet Gesetze, daher heißt das ja so ;)
3) AGB sind auch Rechtsgrundlagen (unter bestimmten Voraussetzungen)

Ansonsten nice to know:
Auch im Park muss man das Ticket auf Verlangen der Mitarbeiter vorzeigen können, sonst sind 100€ fällig. Und beim Verlassen wird es ungültig.

Ich gebe Dir aber recht, dass das hier vermutlich den Rahmen sprengt.

Dennoch bin ich der Meinung, dass das Phantasialand die Absicht hat, sowohl die Anrechnung auf dem Erlebnispass als auch die 1x zahlen 2x Spaß-Aktion auf das bezahlte und von der Person auch zum Betreten des Parks genutzte Ticket zu beziehen.

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