Zum Inhalt springen

Neu 2020: F.L.Y. [Diskussion]


Empfohlene Beiträge

Nun ja... streng genommen dürfte Google ggf. schwebend die Rechte des Parks verletzen, wenn Luftaufnahmen des Geländes gemacht und veröffentlicht werden. Vergleich Drohnen: ich darf auch nicht ungefragt fremde Grundstücke aufnehmen.

 

Auch würde ich durchaus Flugzeuge u. Satelliten, die von Anbietern wie Google verwendet werden, oder gar die Dienste selbst, als Hilfsmittel und Sinne der Forenregeln sehen:

 

 

1.8.2.2 - Sichtschutz & externe Stellen

Das Fotografieren oder Filmen über jegliche Absperrung (Zaun, Mauer, Sichthindernis) innerhalb und außerhalb des Parks ist untersagt. Fotos aus Fahrgeschäften heraus oder auch Luftaufnahmen sind ebenso nicht gestattet. Nur vom Park offiziell freigegebene Positionen (Guck-Luken, Aussichtsplattformen etc.) sind hiervon ausgenommen.

 

1.8.2.3 - Hilfsmittel

Die Benutzung von Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Als Hilfsmittel gelten Teleobjektive, Selfiesticks, Leitern, Drohnen oder ähnliche Mittel.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit ich weiß, kann man sich dem doch entziehen, indem man Google zur Unkenntlichmachung auffordert? So war es damals bei Häusern, was man ja auch heute noch sieht. Wenn das PL die Unkenntlichmachung nicht gefordert hat, wäre es meiner Meinung nach eine stillschweigende Zustimmung, ergo die Bilder rechtens aufgenommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Schlussbremse:

@Phlorian Steinigt mich als des Teufels Advokaten, aber ich brenne auf den juristischen Unterschied in der Frage, ob ich Luftaufnahmen mache oder Google & Co. :)

 

 

Die Frage hab ich mir unabhängig von der aktuellen Sachlage auch schon gestellt. 

 

Ontopic: das Bild müsste jemand anders einfügen, ich hab erst morgen früh wieder Zugriff auf das Notebook. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meiner Meinung nach kann man das als Grauzone betiteln. Während der Park klare Regeln bezüglich Drohnen- und Luftaufnahmen aufgestellt hat, sind die Google-Bilder nicht klar definiert worden. Ich gebe hier auch nur Informationen weiter, die wir im Team bequatscht haben. :)

 

Sollte der Park tatsächlich etwas gegen Screenshots von Maps & Co. haben, kann er sich natürlich gerne an uns wenden. 

 

Und jetzt bitte wieder: BTT. 

 

Kurzer Nachtrag: Wenn du über den Park fliegst & ein Foto von der Baustelle machst oder ob Google den kompletten Planeten ablichtet ist imho schon ein Unterschied. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Schlussbremse:

Nun ja... streng genommen dürfte Google ggf. schwebend die Rechte des Parks verletzen, wenn Luftaufnahmen des Geländes gemacht und veröffentlicht werden. Vergleich Drohnen: ich darf auch nicht ungefragt fremde Grundstücke aufnehmen.

 

So pauschal kann man das auch nicht sagen.

 

Der Luftraum über einem Grundstück gehört nicht dem Grundstückseigentümer.

Was unbemannte Fluggeräte angeht, so darfst Du Wohngrundstücke nicht überfliegen. Beim PHL kommt tagsüber noch das Verbot, in der Nähe von Menschenansammlungen zu fliegen dazu.

 

Airdata gibt mir das Areal über Rookburgh frei, die DFS-App moniert lediglich Wohngebiete. Das Gesetz kennt aber nur Wohngrundstücke und die haben keine Abstandsregeln.

Strikte Film/Fotografierverbote gelten praktisch nur bei Eingriffen in die höchstpersönliche Lebensgestaltung. Knattern zwei im Sichtschutz-umfriedeten Garten darf man das auch nicht aufnehmen, da hat die Drohne verschämt wegzuschauen.

 

Demnach wüsste ich nicht, warum man z.B. in der Winterpause, wenn auch Arbeiten ruhen nicht über den Park fliegen dürfte.

 

Was anderes wären die dabei entstandenen Aufnahmen. Hier ist mindestens mal ein architektonisches Urheberrecht anzunehmen, bei der Verwendung einer Drohne scheitert der Verweis auf Panoramafreiheit.

Die Aufnahmen dürften also nicht in irgend einer Form verwertet oder veröffentlicht werden, was jede Veröffentlichung im Internet betrifft. Privat umherzeigen dürfte man sie aber schon.

 

Gockel wird sich darauf berufen, ja gar nicht explizit den Park, sondern Brühl, ja die ganze Welt aufgenommen zu haben - und auf Hinweis natürlich verpixeln. Das ist genau so vorgesehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb shareef don't like it:

Soweit ich weiß, kann man sich dem doch entziehen, indem man Google zur Unkenntlichmachung auffordert? So war es damals bei Häusern, was man ja auch heute noch sieht. Wenn das PL die Unkenntlichmachung nicht gefordert hat, wäre es meiner Meinung nach eine stillschweigende Zustimmung, ergo die Bilder rechtens aufgenommen.

Die Verpixelung der Häuser auf Google Street View hat keine gesetzliche Grundlage. Da hat Google nur vorrauseilend auf den Aufschrei der Medien im Sommerloch reagiert. Häuser haben kein Persönlichkeitsrecht. Die Frage, ob die Kamera auf dem Auto ein Hilfsmittel ist, oder ob das noch durch die Panoramafreiheit abgedeckt ist ist nicht geklärt (eine 2m große Person kann auch ohne Hilfsmittel Bilder aus 2,50 m Höhe schießen - und das wäre von der Straße aus Panoramafreiheit).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb UP87:

Die Frage, ob die Kamera auf dem Auto ein Hilfsmittel ist, oder ob das noch durch die Panoramafreiheit abgedeckt ist ist nicht geklärt (eine 2m große Person kann auch ohne Hilfsmittel Bilder aus 2,50 m Höhe schießen - und das wäre von der Straße aus Panoramafreiheit).

 

Nein, das ist so nicht ganz richtig. Die sog. Panoramafreiheit ist etwas komplexer: https://www.juraforum.de/lexikon/panoramafreiheit

 

Zitat

Die gängige Rechtsprechung definiert einen Bereich als öffentlich, wenn er ohne Zugangsbeschränkung zu betreten ist.

 

Solche Beschränkungen stellen u.a. Tore, Türen, Schranken dar. Einrichtungen die dem Kassieren von Eintrittsgeld / Überprüfen von Tickets dienen, ebenso.

(...) Es genügt, dass erkennbar ist, dass es sich um eine geschlossene Einheit handelt. Wenn Sie nächstens durch den Park von Sanssouci wandeln, konzentrieren Sie sich besser auf Naturaufnahmen.

 

Für die urheberrechtlich geschützten Gebäude und Kunstwerke gibt es keine Fotografier-Erlaubnis, eine Veröffentlichung ist eine Verletzung des Urheberrechts, weil die Panoramafreiheit nicht greift.

 

- Luftaufnahmen jedweder Art fallen nicht unter Panoramafreiheit

- das Fotografieren über einen Zaun (auch bei ausreichender Körpergröße) fällt NICHT unter die Panoramafreiheit. Lediglich Gebäudeteile, die aus "normaler, zugänglicher" Perspektive entstehen, sind erlaubt.

Bearbeitet von Schlussbremse (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Schlussbremse:

- das Fotografieren über einen Zaun (auch bei ausreichender Körpergröße) fällt NICHT unter die Panoramafreiheit. Lediglich Gebäudeteile, die aus "normaler, zugänglicher" Perspektive entstehen, sind erlaubt.

Ja, das wir mir durchaus bewusst. Ich meinte nicht das fotografieren über Zäune mit der Höhe, sondern nur die Frage der Perspektive. Aber Achtung hier nicht zu weit vom Thema abgleiten. Satellitenaufnahmen sind okay und Fotos, die von öffentlichen Straßen gemacht wurden sind - vom Gesetz her - weitestgehend okay. Wobei das Phantasialand letzteres teilweise nicht gerne hat.

Bearbeitet von UP87 (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie wäre es denn, wenn wir uns mehr auf das konzentrieren was wir sehen, als darauf wie das jetzt rechtlich aussieht... ?

 

Ich finde das Runde Gebilde in der Nähe des ersten Abschlusses sehr interessant.... War da nicht im Modell auch dieses runde, Boiler ähnliche Gebilde? 

 

IMG_20190719_123233.thumb.jpg.a59f4d6b5969d3c47a8f139ec3edcf73.jpg

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...