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vor 5 Stunden, Klugheim_Ureinwohnerin sagte:

Ich hab mal eine Frage zu den Erschreckern im Castle. Wie weit dürfen die Erschrecker gehen? Also dürfen die einen anfassen? Ich würde nämlich wirklich gerne wieder fahren, aber steiger mich jedes mal in meine Panik rein durch das Schloss laufen zu müssen...

Du musst dich einfach umschauen, wenn die das sehen, erschrecken die dich nicht. Da du ja evtl. siehst wo die stehen, ist ja nicht mehr die Wirkung da oder es liegt nur daran das die eher Frauen/Mädels erschrecken. ;) Ich mache das so, wenn nicht gerade die (meistens) Frauen/Mädels vor mit erschreckt werden. :D

Ich kann mich an einen Besuch im Eröffnungsjahr erinnern wo ein Erschrecker (der mit der fast schwarzen Robe und der großen Kapuze) immer die Treppen im Bereich vor den Laborräumen hoch und runter gegangen ist. Da hat er dann Gäste einfach so lange "angestarrt" bis diese weggeguckt haben oder sich von hinten angeschlichen und die Besucher angetippt. 

Das Opfer wurde auch so ausgesucht das dieses nichts mitbekam aber der Erschrecker andere Besucher darauf aufmerksam machte wen Er gleich erschreckt.Das war immer sehr spaßig und hat mir besser gefallen als das reine Erschrecken im dunkeln

vor 11 Stunden, Yanninator sagte:

Ganz einfach: In Mazes in Deutschland dürfen keine Personen berührt werden.

In Amerika hingegen schon.

Also ich kann auch definitiv sagen, dass man im Movie Park von denen auch mehr als berührt wird...

Normalerweise darf auch im Movie Park nicht angefasst werden. Es scheint da aber immer wieder mal Erschrecker zu geben, die sich daran nicht halten. Wenn dies rauskommt, dann gibt es für denjenigen Erschrecker richtig Ärger! Quelle ist ein gewisses Achterbahn-Forum; wir bekamen als Gruppe eine Gesprächsrunde mit dem aktuellen Geschäftsführer!

Bearbeitet von PHL-Nico (Änderungen anzeigen)

Was mich mal interessieren würde, ist das dann einfach Policy des Parks, oder hat das eine rechtliche Grundlage, oder steht einfach nur das Risiko, dass etwas passieren könnte dabei im Vordergrund?

@PHL-Nico Hast Du dazu etwas gehört?

Paragraph 99 des Freizeitparkbetriebgesetzes :) Im Ernst, gibt's natürlich nichts konkretes, was spezifisch das Anfassen in Mazes untersagt. Aber es wird ja gerne gegen alles Mögliche geklagt, hergeleitet aus Tatbeständen wie Nötigung, also geht man so auf Nr. sicher.

Das mit nicht anfassen kenne ich eher von der Schule mit Lehrer und Schüler. Aber ich hab jetzt auch mich nicht grad informiert.

Anderes:

Hat jemand schöne fotos vom Ausgangsbereich? Wäre zwar perfekt, wenn da keine andere Besucher im weg stehen, aber wenn ich da genug drauf erkenne, reicht es auch aus :3

Sorry, dass ich da grad mal offtopic bleiben muss, aber welches Gesetz besagt denn bitte, dass Lehrer die Schüler nicht anfassen dürfen? Wie wird dann die Hilfestellung beim Turnunterricht beispielsweise geleistet? Darf ein Lehrer seinem Schüler lobend oder aufmunternd auf die Schulter klopfen? Das ist doch jetzt wieder genauso Hörensagen und stille Post wie die Mär, in Mazes dürfe niemand angefasst werden. Dass niemand geschlagen usw. werden darf ist ja klar, aber niemanden anfassen sehe ich immer noch als Quatsch; jedenfalls wäre mir da kein Gesetz bekannt, dass das verbieten würde. 

 

Post scriptum: 

Im Notfall dürfen Lehrer sogar noch weiter gehen, wie das LG Berlin 2010 geurteilt hat: 

http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/gerichtsurteil-lehrer-schueler-gewalt/3693

Bearbeitet von cannonball (Änderungen anzeigen)

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